Straßensondernutzung - Erker, Balkon, Werbeschild an Gebäuden beantragen

Die Errichtung und Nutzung von Vorbauten, Balkonen, Stufen, Rampen, Schaukästen, Automaten u.ä., Vordächern, Eingangsüberdachungen u.ä. (ohne Werbeanlagen), Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbungen, Fremdwerbung an Baugerüsten sowie Anlagen mit Raumgewinn für den Anlieger auf und über der Straße stellt - sofern kein Anliegergebrauch vorliegt - eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr / Eigentümer ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Es liegt kein Anliegergebrauch vor.
    Ob Anliegergebrauch vorliegt, hängt u.a. von der Art der Nutzung, der Tiefe des Hineinragens in das öffentliche Straßenland und von der Gehwegbreite / Straßenbreite ab. Die zulässigen Maße sind daher im Einzelfall bei der Straßenbaubehörde zu erfragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sondernutzung Erker, Balkon, Werbeschild an Gebäuden
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post.

    • Antrag des Bauherrn (Eigentümers) mit Lageplan und Ausmaß und Nutzungsbeginn.

Gebühren

Verwaltungsgebühr

  • 160,00 bis 250,00 Euro: für Balkone, Vordächer etc.
  • 180,00 bis 300,00 Euro: für Zuganker, Pfähle, oberirdische Leitungen etc.
  • 100,00 bis 250,00 Euro: für Werbeanlagen an Gebäuden
Sondernutzungsgebühr (zusätzlich)
  • 25,00 Euro je Jahr/m² überbauter Straßenfläche je Anlage (z.B. Vorbauten, Balkone, Stufen, Rampen etc.) oder
  • 2,50 Euro je Jahr/m³ umbauten Raumes bei einem Bodenrichtwert für das Anliegergrundstück bis zu 250,00 Euro/m²
  • 3,00 Euro je Jahr/m³ umbauten Raumes bei einem Bodenrichtwert für das Anliegergrundstück bis zu 500,00 Euro/m²
  • 3,50 Euro je Jahr/m³ umbauten Raumes bei einem Bodenrichtwert für das Anliegergrundstück bis zu 750,00 Euro/m²
  • 4,00 Euro je Jahr/m³ umbauten Raumes bei einem Bodenrichtwert für das Anliegergrundstück bis zu 1.000,00 Euro/m²
  • 4,50 Euro je Jahr/m³ umbauten Raumes bei einem Bodenrichtwert für das Anliegergrundstück bis zu 1.200,00 Euro/m²

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Nutzung ist in dem Bezirk, in welchem die Nutzung stattfinden soll, zu beantragen.

Für Sie zuständig