Schwerbehinderung - Begleitende Hilfe im Arbeitsleben - Beantragung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber am Standort LAGeSo - Integrationsamt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Die reguläre Sprechstunde im Integrationsamt in der Darwinstraße entfällt. Beratungen und Auskünfte erfolgen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Schwerbehinderung - Begleitende Hilfe im Arbeitsleben - Beantragung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Im Rahmen der "Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben" können durch das Integrationsamt Leistungen an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gewährt werden, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und deren qualifikationsgerechten Einsatz zu gewährleisten. Die "Begleitende Hilfe im Arbeitsleben" umfasst Dienstleistungen wie Beratung und Betreuung sowie die finanzielle Förderung.
Voraussetzungen
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Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
Es muss vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 zuerkannt worden sein.
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Gleichstellung
Bei einem Grad der Behinderung von 30 bzw. 40 muss die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen von der Agentur für Arbeit erteilt worden sein.
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Arbeitsplatz
Arbeitsplätze sind alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden beschäftigt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Anerkennungsbescheid des Versorgungsamtes
Im Besitz des Arbeitnehmers
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Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Im Besitz des Arbeitnehmers
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Schwerbehindertenausweis
Im Besitz des Arbeitnehmers
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Arbeitsvertrag
Im Besitz des Abeitgebers
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Tätigkeitsbeschreibung
Muss vom Arbeitgeber erstellt werden
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Begründung des Bedarfs
Ausführliche Begründung des beantragten Bedarfs
Formulare
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen durch die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen - Antragsteller: Arbeitgeber
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen
- Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gemäß § 15 SchwbAV
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, -Integrationsamt-, in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Integrationsamt
Nahverkehr
- U-Bahn
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0.7km
U Mierendorffplatz
- U7
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0.7km
U Mierendorffplatz
- Bus
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0.4km
Berlin, Goslarer Platz
- M27
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0.5km
Berlin, Ilsenburger Str.
- M27
-
0.5km
Berlin, Helmholtzstr.
- 101
- 245
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0.6km
Berlin, Guerickestr.
- 101
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0.6km
Berlin, Dovebrücke
- 245
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0.7km
U Mierendorffplatz
- M27
- N7
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0.7km
Berlin, Neues Ufer
- M27
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0.4km
Berlin, Goslarer Platz