Einkommensteuer - Festsetzung - Antragsveranlagung
Antragsveranlagung
Die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung kommt für solche Arbeitnehmer in Frage, die nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei einem Arbeitgeber erzielen.
Dies sind z.B.:
• Ledige mit nur einem Arbeitsverhältnis und Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse I
• Ehepaare, bei denen nur ein Ehegatte berufstätig ist und der Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse III durchgeführt wird oder
• Ehepaare, bei denen beide Ehegatten berufstätig sind und der Lohnsteuerabzug nach den Steuerklassen IV/IV erfolgt.
Falls aber außerdem
• steuerpflichtige Nebeneinkünfte über 410,- € vorliegen,
• ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag oder geänderte Zähler für die Kinderfreibeträge) eingetragen wurde,
• dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) über 410 Euro bezogen wurden, oder
• eine Lohnsteuerkarte der Klasse VI ausgestellt wurde
sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (s. Artikel zur Einkommensteuer - Pflichtveranlagung).
Erinnerung an die Abgabe einer Steuererklärung
Falls Sie vom Finanzamt eine Erinnerung an die Abgabe einer Steuererklärung erhalten, obwohl Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, teilen Sie dies bitte mit kurzer Begründung per Post, Fax oder Email mit.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Einhaltung der Abgabefrist
Für die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung gilt eine vierjährige Frist; für das Jahr 2017 also bis zum 31.12.2021 (Ausschlussfrist).
Erforderliche Unterlagen
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Vordrucke nach amtlichem Muster
Daneben
• ggf. Rechnungen, Zahlungsbelege, Bescheinigungen (z.B. bei Spenden) und
• ggf. den Nachweis über den Grad der Behinderung (zur erstmaligen Berücksichtigung).
Zulässige Verfahren zur Übermittlung der Steuererklärung
Die Einkommensteuererklärung kann beim Finanzamt elektronisch, per Post oder persönlich eingereicht werden. Bei Abgabe der Erklärung mit ELSTER sind keine Papiervordrucke erforderlich.
Wo erhalte ich die notwendigen Formulare?
Die für eine Steuererklärung in Papierform benötigten Formulare erhalten Sie kostenlos bei den Berliner Finanzämtern. Ein Versand per Post ist aus Kostengründen nur möglich, wenn Sie einen frankierten (1,45 € bei Nutzung der Post AG) und an Sie adressierten Rückumschlag (DIN C 5) unter Angabe der benötigten Formulare an Ihr Finanzamt schicken. Alternativ können Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Formulare, die auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Finanzen bereitstehen, auszufüllen. Eine elektronische Übermittlung dieser Formulare an das für Sie zuständige Finanzamt ist nicht möglich.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Grundsätzlich ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes zuständig.
Finanzamt Charlottenburg
Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg
Finanzamt Lichtenberg
Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
Finanzamt Mitte/Tiergarten
Finanzamt Neukölln
Finanzamt Pankow/Weißensee
Finanzamt Prenzlauer Berg
Finanzamt Reinickendorf
Finanzamt Spandau
Finanzamt Treptow-Köpenick
Finanzamt Wilmersdorf