Einkommensteuer - Erklärung freiwillig abgeben (Antragsveranlagung) am Standort Finanzamt Charlottenburg
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- Finanzamt Charlottenburg
- Finanzamt Charlottenburg
- Bismarckstr. 48 , 10627 Berlin
- Tel.: (030) 9024 13-0
- Fax: -
- Kontaktformular
- Homepage
- Zuständigkeiten
Zugang für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Spielhagenstraße 18
Öffnungszeiten
-
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geschlossen
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Dienstag
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08:00-14:00 Uhr
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Mittwoch
-
08:00-14:00 Uhr
-
Donnerstag
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12:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
geschlossen
Hinweise zu Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Verkehrsanbindungen
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Bus
- Bismarckstr./ Kaiser-Friedrich-Str.:109
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U-Bahn
- Bismarckstraße: U2, U7
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Einkommensteuer - Erklärung freiwillig abgeben (Antragsveranlagung)
Freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung (Antragsveranlagung)
Die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung (Antragsveranlagung) kommt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Frage, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei nur einem Arbeitgeber erzielen. Dies sind z. B.:
- Ledige mit nur einem Arbeitsverhältnis und Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse I,
- Ehepaare, bei denen nur ein Ehegatte berufstätig ist und der Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse III durchgeführt wird oder
- Ehepaare, bei denen beide Ehegatten berufstätig sind und der Lohnsteuerabzug nach den Steuerklassen IV/IV erfolgt.
Falls aber außerdem beispielsweise
- steuerpflichtige Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro vorliegen,
- ein Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde (Ausnahme: Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung, Hinterbliebenen-Pauschbetrag oder geänderte Zähler für die Kinderfreibeträge),
- Sie dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld) von mehr als 410 Euro bezogen haben, oder
- Ihr Arbeitslohn nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder bei Steuerklasse IV ein Faktor eingetragen wurde,
Ergänzende Informationen finden Sie unter „Weiterführende Informationen“. Insbesondere wird hier auf den Kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler hingewiesen.
Erinnerung an die Abgabe einer Steuererklärung
Falls Sie vom Finanzamt eine Erinnerung an die Abgabe einer Steuererklärung erhalten, obwohl Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, dann teilen Sie dies bitte mit kurzer Begründung per Post, Fax oder E-Mail mit. Wenn Sie bereits bei Mein ELSTER (https://www.elster.de/eportal/start) registriert sind, dann nutzen Sie hierfür bitte das Formular „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Einhaltung der Abgabefrist
Für die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung gilt eine vierjährige Frist (reguläre Verjährungsfrist). Diese Frist ist nicht verlängerbar.
- Beispiel: für das Jahr 2022 also bis zum 31.12.2026
Erforderliche Unterlagen
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Formulare zur Einkommensteuererklärung
Hinweise zum Online-Verfahren
- Registrieren Sie sich auf Mein ELSTER. Sie erhalten ein Zertifikat zur Authentifizierung. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu 2 Wochen dauern kann.
- Übermitteln Sie die Einkommensteuererklärung mit Mein ELSTER oder einer von Ihnen ausgewählten Software eines kommerziellen Anbieters authentifiziert mit Ihrem elektronischen Zertifikat.
- Die für eine Steuererklärung in Papierform benötigten Formulare erhalten Sie kostenlos bei den Berliner Finanzämtern. Ein Versand per Post ist aus Kostengründen nur möglich, wenn Sie einen frankierten (1,60 Euro bei Nutzung der Post AG) und an Sie adressierten Rückumschlag (DIN C 5) unter Angabe der benötigten Formulare an Ihr Finanzamt schicken.
- Alternativ können Sie die Formulare, die auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Finanzen bereitstehen, ausfüllen - Pfad: Häufig genutzte Formulare > Steuern > Steuerformulare > Einkommensteuer). Diese müssen Sie dann ausdrucken und in Papierform abgeben bzw. einsenden. Eine elektronische Übermittlung (per E-Mail) der Formulare an das für Sie zuständige Finanzamt ist nicht möglich.
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Belege
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens müssen Sie seit 2017 Ihrer Steuererklärung keine Belege mehr beifügen. Das Finanzamt verzichtet zunächst auf die Vorlage von Belegen. Soweit für die Bearbeitung der Steuererklärung Belege notwendig sind, fordert das Finanzamt diese im Bedarfsfall an. Bitte bewahren Sie daher Ihre Belege auf und reichen Sie diese nur auf Anforderung des Finanzamtes ein.
Folgende Ausnahmen gibt es:
- Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung: bei erstmaliger Geltendmachung des Pauschbetrags oder bei Änderung der bisherigen Feststellung,
- Steuerbescheinigungen (Original) über anrechenbare Kapitalertragsteuer, sofern keine Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge und / oder keine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge beantragt wird,
- Bescheinigungen über anrechenbare ausländische Steuern (§ 68b EStDV).
Gebühren
keine
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Mit den Berliner Finanzämtern ist vereinbart, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Einkommensteuererklärungen zwischen 7 und 9 Wochen beträgt, unabhängig davon ob diese per Papier oder ELSTER abgegeben wurde. Bitte berücksichtigten Sie, dass im Einzelfall die Bearbeitungsdauer – je nach Umfang und Inhalt der Steuererklärung – abweichend sein kann.
Weiterführende Informationen
Nur für Charlottenburg