Haltverbot für Umzüge
Damit Ihr Möbelwagen am Umzugstag vor der alten und der neuen Wohnung halten kann, sollten Sie sich um vorübergehende Haltverbote kümmern. Bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden erhält man eine Anordnung, jedoch keine Verkehrszeichen. Sollten Sie über keine Schilder verfügen, ist es daher ratsam, sich direkt an eine entsprechende Firma zu wenden (z. B. im Branchenbuch unter Baustellenabsicherung). Diese ist in der Regel berechtigt, Verkehrszeichen aufzustellen.
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Der Antrag ist im Ordnungsamt in der dortigen Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Bezirks zu stellen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
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