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Haltverbot für Umzüge

Damit Ihr Möbelwagen am Umzugstag vor der alten und der neuen Wohnung halten kann, sollten Sie sich um vorübergehende Haltverbote kümmern. Bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden erhält man eine Anordnung, jedoch keine Verkehrszeichen. Sollten Sie über keine Schilder verfügen, ist es daher ratsam, sich direkt an eine entsprechende Firma zu wenden (z. B. im Branchenbuch unter Baustellenabsicherung). Diese ist in der Regel berechtigt, Verkehrszeichen aufzustellen.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag

Gebühren

21,00 Euro Mindestgebühr: je nach Umfang und Dauer

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 4 Wochen

Zuständige Behörden

Der Antrag ist im Ordnungsamt in der dortigen Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Bezirks zu stellen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.

Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg

Bezirksamt Lichtenberg

Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf

Bezirksamt Spandau

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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

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