Haltverbot für Umzüge am Standort Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Straßenverkehrsbehörde

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Kontakt

  • Bezirksamt Neukölln
  • Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Straßenverkehrsbehörde
  • Gradestraße 36 12347 Berlin
  • Postanschrift
    Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
  • Tel.: (030) 90239-2181
  • Fax: (030) 90239- 3850
  • Homepage
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer am Haupteingang

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      Sprechzeiten 09:00 – 12:00 Uhr
      sowie nach telefonischer Vereinbarung:

      Baustellen, Container und kurzzeitige Halteverbote unter:
      030-90239 -4191, -4162 und -4193.

      Schwerbehindertenangelegenheiten und Dauermaßnahmen unter:
      030-90239 -4194, -2878 und -2624.

      Fahrradstraßen, Elektrosäulen, 2. Rettungsweg etc. unter:
      030-90239 -4505.

      Parkausweis für Handwerker unter: 030-90239 2022 und -2664.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Gradestraße: M46, 170
U-Bahn
  • Parchimer Allee: U7

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Haltverbot für Umzüge

Damit Ihr Möbelwagen am Umzugstag vor der alten und der neuen Wohnung halten kann, sollten Sie sich um vorübergehende Haltverbote kümmern. Bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden erhält man eine Anordnung, jedoch keine Verkehrszeichen. Sollten Sie über keine Schilder verfügen, ist es daher ratsam, sich direkt an eine entsprechende Firma zu wenden (z. B. im Branchenbuch unter Baustellenabsicherung). Diese ist in der Regel berechtigt, Verkehrszeichen aufzustellen.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag

Gebühren

21,00 Euro Mindestgebühr: je nach Umfang und Dauer

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 4 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen, in deren Bezirk das Halteverbot aufgestellt werden soll. Hinweis: In einigen Bezirken gehört die Straßenverkehrsbehörde zum Ordnungsamt, in anderen finden Sie diese beim Straßen- und Grünflächenamt.