Grundstück - Flurstücksverschmelzung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung
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Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Stadtentwicklungsamt - Vermessung
- Storkower Straße 97 , 10407 Berlin
- Tel.: (030) 90295-4303
- Fax: (030) 90295-4302
- E-Mail: vermessung@ba-pankow.berlin.de
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Öffnungszeiten
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nach telefonischer Vereinbarung
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Dienstag
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09:00-12:00 Uhr
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Donnerstag
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15:00-18:00 Uhr
nur nach telefonischer Vereinbarung -
Freitag
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nach telefonischer Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Kniprodestr./Storkower Str.
- 156
- 158
- 200
-
Kniprodestr./Storkower Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Flurstücksverschmelzung beantragen
Durch Verschmelzung können mehrere örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster zusammengefasst werden. Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.
Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, sondern insbesondere in der Ersparnis von Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen (wesentlicher Kostenfaktor ist die Länge der zu vermessenden Grenzen), da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen sind.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
2. Das zuständige Vermessungsamt prüft die Voraussetzungen für die Antragstellung.
3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt durch das Vermessungsamt eine Verschmelzung der Flurstücke.
4. Im Anschluss erhalten Sie schriftlich einen Bescheid über die Flurstücksverschmelzung.
Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, sondern insbesondere in der Ersparnis von Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen (wesentlicher Kostenfaktor ist die Länge der zu vermessenden Grenzen), da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen sind.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
2. Das zuständige Vermessungsamt prüft die Voraussetzungen für die Antragstellung.
3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt durch das Vermessungsamt eine Verschmelzung der Flurstücke.
4. Im Anschluss erhalten Sie schriftlich einen Bescheid über die Flurstücksverschmelzung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Eigentümer/in und deren Bevollmächtigte
- Die zu vereinigenden Grundstücke bilden örtlich und wirtschaftlich eine Einheit
-
Die Flurstücke sind im Grundbuch unter einer laufenden Nummer gebucht (Grundbuchgrundstück)
Sollten die Flurstücke im Grundbuch noch nicht unter einer laufenden Nummer gebucht sein, kann die Verschmelzung der Flurstücke im Liegenschaftskataster gemeinsam mit der entsprechenden Vereinigung im Grundbuch beantragt werden. - Die Flurstücke sind in Abteilung III des Grundbuchs nicht belastet oder gleichmäßig belastet. Gegebenenfalls ist eine Bestandteilszuschreibung (§ 890 Abs. 2 BGB) zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Flurstücksverschmelzung
Online möglich oder Sie stellen einen formlosen schriftlichen Antrag per Post.
- Für die Online-Antragstellung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden.
- Benennung der Flurstücke, die miteinander verschmolzen werden sollen
- Bei Vertretung: beglaubigte Vollmacht
- Bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Berechtigungsnachweis
-
Bei juristischen Personen: Nachweise
Nachweise sind zum Beispiel:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeschein,
- Anmeldung beim Finanzamt,
- Vereinsregisterauszug
- oder Nachweis der Registrierung bei einer Kammer
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- ca. 2 Wochen
- In Einzelfällen kann eine Zustimmung seitens des Grundbuchamtes erforderlich werden, was gegebenenfalls die Bearbeitungsdauer verlängern kann.