Grundstück - Flurstücksverschmelzung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung
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Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Stadtentwicklungsamt - Vermessung
- Freiheit 16 , 12555 Berlin
- Herr Krischker
- Tel.: (030) 90297-2110
- Fax: (030) 90297-2005
- E-Mail: post.vermessung@ba-tk.berlin.de
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Telefonsprechzeit
-
Donnerstag
-
14:00-18:00 Telefonsprechzeit
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bis auf weiteres bietet das Stadtentwicklungsamt keine persönlichen Sprechstunden an.
Telefonischen Sprechzeiten
Der Fachbereich Vermessung ist telefonisch erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ein persönliches Erscheinen im Stadtentwicklungsamt zu vermeiden und uns per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Auch Außendiensttermine werden weiterhin auf das unbedingt erforderliche Ausmaß reduziert.
Alternative Kommunikationswege
Alle Möglichkeiten Dienstgeschäfte telefonisch oder digital zu erledigen sollen genutzt werden. Bitte senden Sie Antragsunterlagen nach Möglichkeit per Post. Bitte beachten Sie, dass das Amt nicht in Gänze besetzt ist, die Belegschaft des Stadtentwicklungsamtes versucht, trotz der widrigen Umstände die maximal mögliche Produktivität zu gewährleisten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Telefonischen Sprechzeiten
Der Fachbereich Vermessung ist telefonisch erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ein persönliches Erscheinen im Stadtentwicklungsamt zu vermeiden und uns per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Auch Außendiensttermine werden weiterhin auf das unbedingt erforderliche Ausmaß reduziert.
Alternative Kommunikationswege
Alle Möglichkeiten Dienstgeschäfte telefonisch oder digital zu erledigen sollen genutzt werden. Bitte senden Sie Antragsunterlagen nach Möglichkeit per Post. Bitte beachten Sie, dass das Amt nicht in Gänze besetzt ist, die Belegschaft des Stadtentwicklungsamtes versucht, trotz der widrigen Umstände die maximal mögliche Produktivität zu gewährleisten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Freiheit
- 27
- 62
- 63
- 162
- 164
- N62
- N90
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Rathaus Köpenick
- 27
- 62
- 63
- 162
- 164
-
Berlin, Kietzer Str.
- 27
- 62
- 63
-
Schloßplatz Köpenick
- 27
- 62
- 63
- N62
- N65
- N69
- N90
- N63
- 162
- N64
- 164
- 165
-
Bahnhofstr./Lindenstr.
- 27
- 62
- 63
- 164
- N62
- N90
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Freiheit
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Tram
-
Freiheit
- 60
- 61
- 67
- 68
-
Rathaus Köpenick
- 60
- 61
- 67
- 68
-
Schloßplatz Köpenick
- 27
- 60
- 61
- 62
- 63
- 67
- 68
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Bahnhofstr./Lindenstr.
- 60
- 61
- 67
- 68
-
Müggelheimer Str./Wendenschloßstr.
- 27
- 60
- 62
- 67
- 68
-
Freiheit
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Flurstücksverschmelzung beantragen
Durch Verschmelzung können mehrere örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster zusammengefasst werden. Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.
Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, sondern insbesondere in der Ersparnis von Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen (wesentlicher Kostenfaktor ist die Länge der zu vermessenden Grenzen), da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen sind.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
2. Das zuständige Vermessungsamt prüft die Voraussetzungen für die Antragstellung.
3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt durch das Vermessungsamt eine Verschmelzung der Flurstücke.
4. Im Anschluss erhalten Sie schriftlich einen Bescheid über die Flurstücksverschmelzung.
Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, sondern insbesondere in der Ersparnis von Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen (wesentlicher Kostenfaktor ist die Länge der zu vermessenden Grenzen), da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen sind.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
2. Das zuständige Vermessungsamt prüft die Voraussetzungen für die Antragstellung.
3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt durch das Vermessungsamt eine Verschmelzung der Flurstücke.
4. Im Anschluss erhalten Sie schriftlich einen Bescheid über die Flurstücksverschmelzung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Eigentümer/in und deren Bevollmächtigte
- Die zu vereinigenden Grundstücke bilden örtlich und wirtschaftlich eine Einheit
-
Die Flurstücke sind im Grundbuch unter einer laufenden Nummer gebucht (Grundbuchgrundstück)
Sollten die Flurstücke im Grundbuch noch nicht unter einer laufenden Nummer gebucht sein, kann die Verschmelzung der Flurstücke im Liegenschaftskataster gemeinsam mit der entsprechenden Vereinigung im Grundbuch beantragt werden. - Die Flurstücke sind in Abteilung III des Grundbuchs nicht belastet oder gleichmäßig belastet. Gegebenenfalls ist eine Bestandteilszuschreibung (§ 890 Abs. 2 BGB) zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Flurstücksverschmelzung
Online möglich oder Sie stellen einen formlosen schriftlichen Antrag per Post.
- Für die Online-Antragstellung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden.
- Benennung der Flurstücke, die miteinander verschmolzen werden sollen
- Bei Vertretung: beglaubigte Vollmacht
- Bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Berechtigungsnachweis
-
Bei juristischen Personen: Nachweise
Nachweise sind zum Beispiel:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeschein,
- Anmeldung beim Finanzamt,
- Vereinsregisterauszug
- oder Nachweis der Registrierung bei einer Kammer
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- ca. 2 Wochen
- In Einzelfällen kann eine Zustimmung seitens des Grundbuchamtes erforderlich werden, was gegebenenfalls die Bearbeitungsdauer verlängern kann.