Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte am Standort LEA, Keplerstr.

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Abschaltung der Terminbuchung aufgrund einer Warnung des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Warnung bezüglich kritischer Sicherheitslücken herausgegeben.
Zum Schutz vor Ausnutzung dieser Sicherheitslücke wurden einige Services abgeschaltet, darunter auch die Online-Terminbuchung. Am Update durch die Softwarehersteller wird gerade gearbeitet.

Eine telefonische Terminbuchung über (030) 115 ist ebenso nicht möglich.

Wenn Sie einen Termin in einer Behörde wahrnehmen, beachten Sie bitte, dass auch die Mitarbeitenden vor Ort aufgrund nur eingeschränkt arbeiten können.

[Stand: 21.10.2026 22:00]

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Abschaltung der Terminbuchung aufgrund einer Warnung des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Warnung bezüglich kritischer Sicherheitslücken herausgegeben.
Zum Schutz vor Ausnutzung dieser Sicherheitslücke wurden einige Services abgeschaltet, darunter auch die Online-Terminbuchung. Am Update durch die Softwarehersteller wird gerade gearbeitet.

Eine telefonische Terminbuchung über (030) 115 ist ebenso nicht möglich.

Wenn Sie einen Termin in einer Behörde wahrnehmen, beachten Sie bitte, dass auch die Mitarbeitenden vor Ort aufgrund nur eingeschränkt arbeiten können.

[Stand: 21.10.2026 22:00]

Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

Das LEA hat das Verfahren zur Vergabe von Terminen grundlegend geändert. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wurde dauerhaft außer Betrieb genommen.

Der Grund für diese Entscheidung lag insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wurde nun die Grundlage entzogen.

Online-Antrag oder Kontaktformular

Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um. Für viele Dienstleistungen (wie zum Beispiel für Aufenthaltstitel zur Beschäftigung oder Ausbildung, unbefristete Aufenthaltstitel oder Verpflichtungserklärungen) werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

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Контакт

години роботи

  • понеділок

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Вівторок

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • середа

      08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Четвер

      09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
  • п'ятниця

      08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:

Landesamt für Einwanderung,
Friedrich-Krause-Ufer 24,
13353 Berlin.

Додаткова інформація щодо місця перебування

  • Fotoautomat (kostenpflichtig) im Erdgeschoss vorhanden.

варіанти оплати

  • Girocard
  • Debit Mastercard
  • Mastercard (credit)
  • Visa Debit
  • Visa (Credit)
  • Apple Pay
  • Google Pay
  • PayPal (digitale PayPal Card)

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte

Ausländern, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn der Aufenthalt im Bundesgebiet länger als drei Monate dauern soll.

Langfristig Aufenthaltsberechtigte sind Ausländer, die einen Aufenthaltstitel nach der EU-Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 besitzen, der mit der Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache des ausstellenden EU-Mitgliedstaates versehen ist.

Ausgenommen sind Inhaber eines von Dänemark oder Irland ausgestellten Aufenthaltstitels, da diese Staaten die EU-Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 nicht anwenden.

Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für einen deutschen Aufenthaltstitel, wie z.B. ein gesicherter Lebensunterhalt, gelten uneingeschränkt.

Die Aufenthaltserlaubnis gestattet eine Erwerbstätigkeit. Der Umfang der gestatteten Erwerbstätigkeit hängt davon ab, welchem Zweck (z.B. Studium, Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit) der Aufenthalt überwiegend dienen soll. Die §§ 16-21 Aufenthaltsgesetz werden analog angewendet.

Передумови

  • Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
    • Ein Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis besteht grundsätzlich nur dann, wenn in einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach der EU-Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 ein Aufenthaltstitel mit der Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache erteilt wurde.
    • Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ohne diesen Zusatz ist regelmäßig nicht ausreichend.
    • Nur in Ausnahmefällen kann der Nachweis der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten durch eine schriftliche Bestätigung der Behörden des anderen EU-Mitgliedsstaats erbracht werden. Die Aufenthaltserlaubnis kann dann nur im Wege des Ermessens erteilt werden.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    Bitte wenden Sie sich für einen Termin über das Kontaktformular an das zuständige Referat im LEA (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").

Необхідні документи

  • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
    verfügbar in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Griechisch, Türkisch, Vietnamesisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch und Bosnisch;
    nur bei erstmaliger Beantragung auszufüllen
  • Gültiger Pass mit Aufenthaltstitel (Daueraufenthalt-EG / Daueraufenthalt-EU) des anderen EU-Mitgliedsstaates
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
    Achtung:
    • Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
  • Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
    z.B. Arbeitsvertrag, Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung (bei Studenten), Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Unterlagen zum beabsichtigten Aufenthaltszweck
    z.B. Immatrikulationsbescheinigung oder Einstellungszusicherung und Arbeitsvertrag etc.
  • Unter Umständen: Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (ausgefüllt)
    Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung kann in der Regel nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
  • Krankenversicherung
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
    oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

збори

  • 100,00 Euro: für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • 93,00 Euro: für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • 50,00 Euro: für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Minderjährige
  • 46,50 Euro: für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Minderjährige
Türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
  • 27,60 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 46,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort: 6,00 Euro

Приблизний термін опрацювання

Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.