Opfer von Gewalttaten - Unterstützung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht beantragen
Wer Opfer einer Gewalttat geworden ist und gesundheitliche Schäden davongetragen hat, kann Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beantragen. Als Soforthilfe können sich Betroffene an eine der drei Traumaambulanzen wenden, wo sie psychologische Unterstützung finden. Die Inanspruchnahme der Traumaambulanzen ist nicht an die Bewilligung des Antrages gebunden.
Folgende Leistungen sind gesetzlich vorgesehen:
Folgende Leistungen sind gesetzlich vorgesehen:
- Leistungen für Heilbehandlung (medizinische Rehabilitation, Übernahme der Kosten für einen stationären Aufenthalt, orthopädische Hilfsmittel, Kuren, Zahnersatz)
- Rentenzahlungen je nach Schwere des durch die Gewalttat verursachten Gesundheitsschadens
- Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer-, Waisen- und Elternrente)
- Bestattungs- und Sterbegeld
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung)
- Leistungen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen (z.B. Berufsschadensausgleich)
Voraussetzungen
- Sie sind Opfer einer Gewalttat geworden und haben infolge dessen eine gesundheitliche Schädigung erlitten ODER
- Sie haben als Tatzeuge einer Gewalttat eine psychische Schädigung erlitten (Schockschaden) ODER
- Sie haben als naher Angehöriger eines Opfers einer Gewalttat eine psychische Schädigung erlitten (Schockschaden)
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
Sie können den Antrag schiftlich per Post stellen.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 295 Tage
Weiterführende Informationen
- Faltblatt Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Landesamt für Gesundheit und Soziales)
- Traumaambulanz für Erwachsene in der Psychiatrische Universitätsklinik der Charité im St. Hedwig-Krankenhaus
- Traumaambulanz für Erwachsene im Zentrum für Psychotherapie Friedrich von Bodelschwingh-Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie:
- Traumaambulanz für Kinder und Jugendliche in der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters der Charité
- Opfer von Gewalttaten - Beratung und Unterstützung (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Versorgungsamt in Anspruch genommen werden.