Vergnügungsteuer

Wenn Sie in Berlin Spielautomaten in Spielhallen, in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen öffentlichen Räumen aufstellen, müssen Sie dafür eine besondere Steuer, die Vergnügungsteuer, bezahlen.

  • Spielautomaten sind Geräte, an denen man bei Einsatz eines Geldbetrags mit der Chance auf einen Geldgewinn oder einen Warengewinn spielen kann.
  • Spielautomaten sind auch Geräte, an denen man bei Einsatz eines Geldbetrags nur zur Unterhaltung ohne Gewinnmöglichkeit spielen kann.
Die Steuer beträgt je Spielautomat und angefangenen Kalendermonat grundsätzlich:
  • 20 Prozent des Bruttospielertrags für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit,
  • 306,78 Euro für Spielautomaten mit Warengewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen,
  • 25,56 Euro für Spielautomaten mit Warengewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen öffentlichen Räumen,
  • 153,39 Euro für Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen,
  • 12,78 Euro für Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen öffentlichen Räumen.
  • Mehr zum Bruttospielertrag finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Verfahrensablauf
1. Wer Spielautomaten aufstellt, muss die erstmalige Aufstellung dem für die Vergnügungsteuer zuständigen Finanzamt anzeigen. Das können Sie nur schriftlich per Post mit dem amtlichen Formular erledigen.

2. Die Vergnügungsteuer ist selbst zu berechnen und für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats bei dem für die Vergnügungsteuer zuständigen Finanzamt anzumelden. Die Anmeldung zur Vergnügungssteuer können Sie online erledigen oder schriftlich per Post mit dem amtlichen Formular.
  • Mehr zur Berechnung der Vergnügungsteuer finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Das Formular für die Online-Anmeldung zur Vergnügungsteuer finden Sie unter „Sonstige Formulare nur für Berlin, Bremen und Hamburg“.

Voraussetzungen

  • Öffentlicher Betrieb von Spielautomaten aller Art
    Wer Spielautomaten aufstellt und/oder wer Räume oder Grundstücke gegen Entgelt zur Verfügung stellt, in oder auf denen Spielautomaten aufgestellt werden, muss erste Aufstellungen und endgültige Entfernungen von Spielautomaten dem für die Vergnügungsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen.
  • Frist für die Anzeige der erstmaligen Aufstellung oder endgültigen Entfernung: innerhalb einer Woche
  • Frist für die Anmeldung zur Vergnügungsteuer: für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung beim Portal "Elster"

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit
    Die Anzeige können Sie schriftlich per Post einreichen.
  • Vergnügungsteueranmeldung
    Online möglich oder schriftlich per Post

Gebühren

  • Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Finanzamt Wedding ist zentral für Berlin zuständig.

Für Sie zuständig