Vergnügungsteuer - Festsetzung am Standort Finanzamt Wedding

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.
Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Vergnügungsteuer - Festsetzung
Wenn Sie in Berlin Spielautomaten in Spielhallen, in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen öffentlichen Räumen aufstellen, müssen Sie dafür eine besondere Steuer, die Vergnügungsteuer, bezahlen.
- Spielautomaten sind Geräte, an denen man bei Einsatz eines Geldbetrags mit der Chance auf einen Geldgewinn oder einen Warengewinn spielen kann.
- Spielautomaten sind auch Geräte, an denen man bei Einsatz eines Geldbetrags nur zur Unterhaltung ohne Gewinnmöglichkeit spielen kann.
Die Steuer beträgt je Spielautomat und angefangenen Kalendermonat grundsätzlich:
- 20 Prozent des Bruttospielertrags für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit,
- 306,78 Euro für Spielautomaten mit Warengewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen,
- 25,56 Euro für Spielautomaten mit Warengewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen öffentlichen Räumen,
- 153,39 Euro für Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen,
- 12,78 Euro für Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen öffentlichen Räumen.
- Mehr zum Bruttospielertrag finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
- Wer Spielautomaten aufstellt, muss die erstmalige Aufstellung dem für die Vergnügungsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen. Hierfür gibt es ein amtliches Formular (unter „Formulare“).
- Die Vergnügungsteuer ist selbst zu berechnen und für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats bei dem für die Vergnügungsteuer zuständigen Finanzamt anzumelden. Für die Anmeldung gibt es ein amtliches Formular (unter „Formulare“).
- Mehr zur Berechnung der Vergnügungsteuer finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Voraussetzungen
-
Öffentlicher Betrieb von Spielautomaten aller Art
Wer Spielautomaten aufstellt und/oder wer Räume oder Grundstücke gegen Entgelt zur Verfügung stellt, in oder auf denen Spielautomaten aufgestellt werden, muss erste Aufstellungen und endgültige Entfernungen von Spielautomaten innerhalb einer Woche dem für die Vergnügungsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen.
Erforderliche Unterlagen
-
Schriftliche Anzeige der erstmaligen Aufstellung beim Finanzamt
(unter "Formulare")
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Vergnügungsteuer anmelden
(unter "Formulare")
Die Vergnügungsteuer ist selbst zu berechnen und für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats anzumelden.
Formulare
Gebühren
- Keine
- Zur Höhe der Vergnügungsteuer siehe "Leistungsbeschreibung".
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Finanzamt Wedding ist zentral für die Verwaltung der Vergnügungsteuer in Berlin zuständig.
Kontakt
Finanzamt Wedding
Erläuterung der Symbole
Eine Parkmöglichkeit besteht nach telefonischer Anmeldung.
Nahverkehr
U-Bahn Osloer Straße: U8, U9
Bus U Osloer Str.: 125, 128, 150, 255
Tram U Osloer Str.: M13