Ausbildungsförderung bei beruflicher Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG)
Die Dienstleistung umfasst:
- Beiträge zu den Kosten der Maßnahme
- bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme ggf. Zuschüsse zum Lebensunterhalt nach festgelegten Bedarfssätzen
- bei Teilnahme an einer Teilzeitmaßnahme ggf. Zuschüsse zum Kinderbetreuungszuschuss
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto.
Voraussetzungen
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Staatsangehörigkeit
- Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
- Ausländer und Ausländerinnen, soweit sie die Regelungen des § 8 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erfüllen.
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persönliche Eignung
regelmäßiger Besuch der Ausbildungsstätte -
Förderfähigkeit der Maßnahme beruflicher Aufstiegsfortbildung
ausgeschlossen sind Zertifizierungsmaßnahmen -
Eignung des Trägers der Fortbildungsmaßnahme
Zertifikat des Trägers muss vorhanden sein -
Förderfähigkeit der Fortbildung
- gemäß §§ 6, 11 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
- die Gesamtmaßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
- Abschluss Vollzeitmaßnahmen innerhalb von 36 Kalendermonaten
- Abschluss Teilzeitmaßnahmen innerhalb von 48 Kalendermonaten
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Frist: Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen.
Die Gewährung der Leistungen erfolgt ab Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung. -
Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante „Online-Ausweis“ (empfohlen) oder „Benutzername/Passwort“. -
Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) (optional)
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG)
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen die Formulare und stellen den Antrag schriftlich per Post.
- Neben dem Antrag gibt es viele weitere Antragsformulare/Formblätter zur Feststellung des Anspruchs, die Sie ausfüllen müssen (Nachweisführung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse).
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Identitätsnachweis
Gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen
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Formblatt: Angaben zum Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person (Anlage 1 Formblatt A) (nur bei Vollzeitmaßnahmen)
- Einkommen: Erklärung und gegebenenfalls Nachweise über die voraussichtliche Einkommenssituation im Bewilligungszeitraum.
- Vermögen: beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
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Formblatt: Erklärung des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners (Anlage 2 Formblatt A) (nur bei Vollzeitmaßnahmen)
Nachweis über die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (beispielsweise Steuerbescheid, gegebenenfalls elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Leistungsbescheid, Rentenbescheid) - Geburtsurkunden eigener Kinder (nur bei Vollzeitmaßnahmen)
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Abhängig vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweisblätter zu den Formblättern.
Formulare
- Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG) (Formblatt A)
- Formblatt: Angaben zum Einkommen und Vermögen (Anlage 1 Formblatt A) (nur bei Vollzeitmaßnahmen)
- Formblatt: Erklärung des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners (Anlage 2 Formblatt A) (nur bei Vollzeitmaßnahmen)
- Alle weiteren Antragsformulare/Formblätter
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Flyer Aufstiegs-BAföG (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
- Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
- Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der antragstellenden Person.