Ausbildungsförderung bei beruflicher Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG)

Die Dienstleistung umfasst:
  • Beiträge zu den Kosten der Maßnahme
  • bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme ggf. Zuschüsse zum Lebensunterhalt nach festgelegten Bedarfssätzen
  • bei Teilnahme an einer Teilzeitmaßnahme ggf. Zuschüsse zum Kinderbetreuungszuschuss

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG)
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen die Formulare und stellen den Antrag schriftlich per Post.

    • Neben dem Antrag gibt es viele weitere Antragsformulare/Formblätter zur Feststellung des Anspruchs, die Sie ausfüllen müssen (Nachweisführung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse).
  • Identitätsnachweis
    Gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen
  • Formblatt: Angaben zum Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person (Anlage 1 Formblatt A) (nur bei Vollzeitmaßnahmen)
    • Einkommen: Erklärung und gegebenenfalls Nachweise über die voraussichtliche Einkommenssituation im Bewilligungszeitraum.
    • Vermögen: beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Formblatt: Erklärung des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners (Anlage 2 Formblatt A) (nur bei Vollzeitmaßnahmen)
    Nachweis über die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (beispielsweise Steuerbescheid, gegebenenfalls elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Leistungsbescheid, Rentenbescheid)
  • Geburtsurkunden eigener Kinder (nur bei Vollzeitmaßnahmen)
  • Abhängig vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
    Bitte beachten Sie die Hinweisblätter zu den Formblättern.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der antragstellenden Person.

Für Sie zuständig