Ausbildungsförderung bei beruflicher Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG) am Standort Amt für Soziales Lichtenberg

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Kontakt

  • Bezirksamt Lichtenberg
  • Amt für Soziales Lichtenberg
  • Alt-Friedrichsfelde 60 10315 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Amt für Soziales - Ausbildungsförderung
  • Tel.: (030) 90296-5017
  • Fax: (030) 90296-7288

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 - 12:00 Uhr (Info-Tresen)
      13:00 - 15:00 Uhr (Info-Tresen)
  • Dienstag

      09:00 - 12:00 Uhr (Sprechzeiten)
      13:00 - 15:00 Uhr (Info-Tresen)
  • Mittwoch

      09:00 - 12:00 Uhr (Info-Tresen)
      13:00 - 15:00 Uhr (Info-Tresen)
  • Donnerstag

      09:00 - 12:00 Uhr (Sprechzeiten)
      14:00 - 18:00 Uhr (Sprechzeiten nur BAföG/AFBG)
  • Freitag

      09:00 - 12:00 Uhr (Info-Tresen)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Die Information (Info-Tresen) nimmt Anträge und Unterlagen entgegen, fertigt ggf. Kopien und gibt Erstinformationen zu den Leistungen des Amtes und den zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeitern.

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • 108, 194 Bildungs- und Verwaltungszentrum
  • S-Bahn

    • S 5, S 7, S 75 Friedrichsfelde Ost
  • Tram

    • M 17, 27, 37 Am Tierpark oder Rhinstraße
  • U-Bahn

    • U 5 Friedrichsfelde

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Ausbildungsförderung bei beruflicher Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG)

Die Dienstleistung umfasst:
  • Beiträge zu den Kosten der Maßnahme
  • bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme ggf. Zuschüsse zum Lebensunterhalt nach festgelegten Bedarfssätzen
  • bei Teilnahme an einer Teilzeitmaßnahme ggf. Zuschüsse zum Kinderbetreuungszuschuss

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG)
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen die Formulare und stellen den Antrag schriftlich per Post.

    • Neben dem Antrag gibt es viele weitere Antragsformulare/Formblätter zur Feststellung des Anspruchs, die Sie ausfüllen müssen (Nachweisführung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse).
  • Identitätsnachweis
    Gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen
  • Formblatt: Angaben zum Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person (Anlage 1 Formblatt A) (nur bei Vollzeitmaßnahmen)
    • Einkommen: Erklärung und gegebenenfalls Nachweise über die voraussichtliche Einkommenssituation im Bewilligungszeitraum.
    • Vermögen: beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Formblatt: Erklärung des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners (Anlage 2 Formblatt A) (nur bei Vollzeitmaßnahmen)
    Nachweis über die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (beispielsweise Steuerbescheid, gegebenenfalls elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Leistungsbescheid, Rentenbescheid)
  • Geburtsurkunden eigener Kinder (nur bei Vollzeitmaßnahmen)
  • Abhängig vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
    Bitte beachten Sie die Hinweisblätter zu den Formblättern.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der antragstellenden Person.