Lebenspartnerschaft im Ausland - Nachbeurkundung beantragen am Standort Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
- John-F.-Kennedy-Platz - , 10825 Berlin
- Tel.: (030) 90277-2372
- Fax: (030) 90277-2418
- E-Mail: standesamt-heirat@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143; 106 Haltestelle Martin-Luther-Straße (mit Fußweg)
- S-Bahn
-
- S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
- U-Bahn
-
- U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang über Freiherr-vom-Stein-StraßeSonstige Hinweise zum Standort
Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin.
Kontakte
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 90277-2372
Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 90277-6300
Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 90277-6561
Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 90277-2322
Holland
Leitung Standesamt
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Lebenspartnerschaft im Ausland - Nachbeurkundung beantragen
Eintragung einer Lebenspartnerschaft einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland auf Antrag im deutschen Lebenspartnerschaftsregister (Nachbeurkundung) - sofern ein Inlandswohnsitz vorhanden ist oder war.
Sie haben im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet? In diesem Fall können Sie die Lebenspartnerschaft nachträglich in ein deutsches Lebenspartnerschaftsregister eintragen lassen. Wenn Sie im Ausland eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen haben, können Sie die Ehe im Eheregister eintragen lassen. Hierfür benötigen Sie eine andere Dienstleistung.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.
Eintragung ins Melderegister
Sofern Sie im Inland leben und nicht die Eintragung im deutschen Lebenspartnerschaftsregister beantragen wollen, müssen Sie Ihre Lebenspartnerschaft beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen.
Sie haben im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet? In diesem Fall können Sie die Lebenspartnerschaft nachträglich in ein deutsches Lebenspartnerschaftsregister eintragen lassen. Wenn Sie im Ausland eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen haben, können Sie die Ehe im Eheregister eintragen lassen. Hierfür benötigen Sie eine andere Dienstleistung.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.
Eintragung ins Melderegister
Sofern Sie im Inland leben und nicht die Eintragung im deutschen Lebenspartnerschaftsregister beantragen wollen, müssen Sie Ihre Lebenspartnerschaft beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen.
Voraussetzungen
-
Die Lebenspartnerschaft wurde im Ausland begründet
Mindestens einer der verpartnerten Personen ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger. Oder mindestens einer der verpartnerten Personen ist staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland. -
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die verpartnerten Personen. Sind beide verpartnerte Personen verstorben, kann der Antrag auch von deren Eltern oder Kindern gestellt werden. -
Inlandswohnsitz ist oder war vorhanden
Maßgeblich ist der Inlandswohnsitz mindestens einer der verpartnerten Personen bei Antragstellung, ersatzweise der Inlandswohnsitz der antragstellenden Person. Sofern derzeit kein Inlandswohnsitz besteht, ist der letzte deutsche Wohnsitz maßgeblich.
- Hinweis: Wenn weder für mindestens einen der verpartnerten Personen noch für die antragstellende Person jemals ein Inlandswohnsitz bestanden hat (auch nicht als Kind), ist das Standesamt I in Berlin zuständig und Sie benötigen eine andere Dienstleistung.
-
Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie
Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend. Das Standesamt kann die Vorlage der Originale zur Prüfung verlangen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Lebenspartnerschaftsurkunde
-
Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister für jede verpartnerte Person
Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bei Geburt in Deutschland oder Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland - Personalausweise oder Reisepässe beider verpartnerter Personen
-
ggf. beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder Lebenspartnerschaftsregisters der vorangegangenen Ehe oder Lebenspartnerschaft
Zusätzlich notwendig, wenn ein Ehegatte schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert war:
- mit Auflösungsvermerk des Standesamtes, das die Vorehe beurkundet hat
- oder mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem die Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
-
ggf. Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Aufhebungsurteil oder Sterbeurkunde
Zusätzlich notwendig, wenn ein Ehegatte schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert war. -
ggf. Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
Zusätzlich notwendig, wenn ein urkundlicher Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit vorliegt. -
Beglaubigte Übersetzung oder Überbeglaubigung
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich einer beglaubigten deutschen Übersetzung und gegebenenfalls einer Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation). -
Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
Gebühren
- 80,00 Euro: Eintragung im deutschen Lebenspartnerschaftsregister - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
- 125,00 Euro: Eintragung im deutschen Lebenspartnerschaftsregister - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
- 170,00 Euro: Eintragung im deutschen Lebenspartnerschaftsregister - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
- 8,00 bis 80,00 Euro: bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrages
12,00 Euro Ausstellung Lebenspartnerschaftsurkunde
6,00 Euro: jede weitere gleichzeitig ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde
12,00 Euro: beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
6,00 Euro: jeder weitere gleichzeitig ausgestellte beglaubigte Registerausdruck
Hinweis:
Die Ausstellung internationaler (mehrsprachiger) Urkunden ist mangels Rechtsgrundlage leider nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnbezirks. Sofern derzeit kein Inlandswohnsitz besteht, ist das Standesamt Ihres letzten deutschen Wohnsitzes zuständig.