Urkunden - Lebenspartnerschaftsurkunde bei Lebenspartnerschaft im Ausland beantragen

Zum Nachweis der Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland können Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Beurkundung / Registrierung
    Die Lebenspartnerschaft ist im Standesamt I in Berlin registriert.
  • Empfangsberechtigung
    Empfangsberechtigt sind Lebenspartnerinnen und Lebenspartner; Vorfahren und Abkömmlinge der Lebenspartnerinnen / Lebenspartner; alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    Sofern Gebühren anfallen, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Paypal
    Sollten Sie die elektronische Bezahlmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, ist auch eine Überweisung möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde bei Lebenspartnerschaft im Ausland
    Der Antrag sollte bevorzugt online gestellt werden. Eine persönliche Antragstellung vor Ort kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
  • Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
  • Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache

Gebühren

  • 12,00 Euro: Lebenspartnerschaftsurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Lebenspartnerschaftsregister
  • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

Weiterführende Informationen

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