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Urkunden - Ausstellung - Lebenspartnerschaftsurkunde bei Lebenspartnerschaft im Ausland
Zum Nachweis der Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland können Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen.
Urkunden können bevorzugt online, gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Beurkundung / Registrierung
Die Lebenspartnerschaft ist im Standesamt I in Berlin registriert. -
Empfangsberechtigung
Empfangsberechtigt sind Lebenspartnerinnen und Lebenspartner; Vorfahren und Abkömmlinge der Lebenspartnerinnen / Lebenspartner; alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.
Erforderliche Unterlagen
- Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
- Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache
Gebühren
12,00 Euro: Lebenspartnerschaftsurkunde
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Lebenspartnerschaftsregister
6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung
6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Lebenspartnerschaftsregister
6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Standesamt I
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)