Lebenspartnerschaft - Nachbeurkundung einer Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland
Registrierung der Begründung einer Lebenspartnerschaft einer deutschen Staatsangehörigen/ eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf Antrag
Voraussetzungen
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Die Lebenspartnerschaft wird nachbeurkundet, wenn die Wirksamkeit für den deutschen Rechtsbereich festgestellt wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Lebenspartnerschaftsurkunde mit einer amtlichen Übersetzung, ggf. Beglaubigungen.
- Weitere Unterlagen sind zu erfragen.
Gebühren
80,00 Euro beide deutsch zzgl. 45,00 Euro je Partner_in, für die_den ausländisches Recht zu beachten ist
12,00 Euro Lebenspartnerschaftsurkunde
6,00 Euro jede weitere Urkunde
nach Angebot Lebenspartnerschaftsbuch auf Wunsch
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Das bezirkliche Standesamt in dessen Bereich eine der Lebenspartnerinnen oder einer der Lebenspartner wohnt.
Hat keine der Personen einen Wohnsitz im Inland ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Mitte
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Neukölln