Kraftfahrzeugkennzeichen wegen Unleserlichkeit ersetzen
Ein Austausch eines Kennzeichenschildes (oder auch beider Kennzeichenschilder) aufgrund schlechter Lesbarkeit, Beschädigung usw. ist jederzeit ohne besonderen Antrag möglich.
Auch kann auf Wunsch des Halters eines Kraftrades ein Austausch des bisherigen Kennzeichenschildes auf das neue Motorrad-Kennzeichen erfolgen.
Ebenfalls ist eine Erneuerung der Siegelplaketten möglich, sofern diese aufgrund von Abnutzung nicht mehr lesbar sind oder durch äußere Einwirkung beschädigt wurden.
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist immer eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs und eine Sperrung des in Verlust geratenen Kennzeichens erforderlich (mehr unter "Weiterführende Informationen").
Auch kann auf Wunsch des Halters eines Kraftrades ein Austausch des bisherigen Kennzeichenschildes auf das neue Motorrad-Kennzeichen erfolgen.
Ebenfalls ist eine Erneuerung der Siegelplaketten möglich, sofern diese aufgrund von Abnutzung nicht mehr lesbar sind oder durch äußere Einwirkung beschädigt wurden.
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist immer eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs und eine Sperrung des in Verlust geratenen Kennzeichens erforderlich (mehr unter "Weiterführende Informationen").
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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Kraftfahrzeugkennzeichen oder Siegelplakette(n) sind unlesbar oder beschädigt
Erforderliche Unterlagen
-
Alte(s) Kennzeichenschild(er)
auch bei Austausch nur eines Schildes bei einem PKW sind immer beide alten Schilder vorzulegen - Neue(s), zu ersetzende(s) Kennzeichenschild(er)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 3,80 EUR (bei einem Kennzeichenschild ohne HU Plakette).
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bitte beachten Sie, dass die Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Einen Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.