Umsatzsteuer - Voranmeldungen, Jahreserklärungen am Standort Finanzamt Prenzlauer Berg
(zuständig für Pankow - Nur für den Ortsteil Prenzlauer Berg)

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus bleiben die Finanzämter bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Für Ihre Anliegen nehmen Sie bitte vorrangig Kontakt über ELSTER Online, per E-Mail oder telefonisch zum Finanzamt auf.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Umsatzsteuer - Voranmeldungen, Jahreserklärungen
Die Umsatzsteuer - auch Mehrwertsteuer genannt - gehört zu den Besitz- und Verkehrsteuern. Sie ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird.
Der Umsatzsteuer unterliegen
- Lieferungen (z.B. Warenverkäufe) und sonstige Leistungen (z.B. Beratungsleistungen, Reparaturarbeiten, Vermietung und Verpachtung),
- die Einfuhr (Einfuhrumsatzsteuer) und
- der innergemeinschaftliche Erwerb (z.B. Warenbezüge aus anderen EU-Mitgliedstaaten).
Steuerbefreiungen
Steuerbefreiungen kommen nur unter bestimmten engen Voraussetzungen in Betracht, teilweise sind gesonderte Bescheinigungen notwendig. Einzelfragen dazu und Details zum Vorsteuerabzug sind im Voranmeldungs- bzw. Veranlagungsverfahren mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.
Nach Ablauf des Kalenderjahres ist bis zum 31. Juli des Folgejahres stets eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft
Schuldner der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der Unternehmer. Nach der Begriffsbestimmung des Gesetzes ist Unternehmer, wer eine nachhaltige Tätigkeit selbständig zur Erzielung von Einnahmen ausübt. Die Umsatzsteuer wird jedoch nur erhoben, wenn der Unternehmer kein sogenannter Kleinunternehmer ist (siehe Weiterführende Informationen).
Erforderliche Unterlagen
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Elektronische Übermittlung
Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung sind elektronisch zu übermitteln.
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Authentifizierung
Folgende Unterlagen:
- die Umsatzsteuer-Voranmeldung,
- der Antrag auf Dauerfristverlängerung,
- die Anmeldung der Sondervorauszahlung,
- die Umsatzsteuer-Jahreserklärung
- Die Verwendung von Papiervordrucken ist nicht mehr zulässig.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz/Ort der Geschäftsleitung hat.
Kontakt
Finanzamt Prenzlauer Berg
Nahverkehr
S-Bahn Landsberger Allee: S41, S42, S8, S85, S9
Bus Storkower Straße/Einkaufszentrum: 156
Tram S Landsberger Allee: M5, M6, M8