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Grundstück - Identitätsbescheinigung für Flurstücke beantragen

Eine Identitätsbescheinigung dient als Nachweis dafür, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreibt.

Die Eigentumsangaben werden zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster durch ein Mitteilungsverfahren stets in Übereinstimmung gehalten. Dieses Verfahren erstreckt sich aber nicht auf Rechte und Belastungen an Grundstücken oder Grundstücksteilen (Abteilung II des Grundbuchs). Durch wiederholte Fortschreibung der Flurstücke durch Teilung oder Vereinigung kann es dadurch im Laufe der Zeit zu Unklarheiten kommen, welche Flächen tatsächlich von einem Recht betroffen sind. Auch Verträge oder Vereinbarungen können alte Flurstücksbezeichnungen beinhalten, die heutigen Flächen zugeordnet werden müssen.

Das bezirkliche Vermessungsamt kann in diesen Fällen die heutigen Bezeichnungen der Flächen feststellen und mit einer Identitätsbescheinigung bestätigen.

Voraussetzungen

  • Es bestehen keine Voraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Identitätsbescheinigung
    Sie können den Antrag formlos schriftlich per Post stellen.
  • Angaben zum Grundstück/Flurstück
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Urkunde, mit der die Rechtsverhältnisse vereinbart wurden (in Kopie / wenn vorhanden)

Gebühren

  • 110,00 Euro je Bescheinigung

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2 Wochen

Weiterführende Informationen

Zuständige Behörden

Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf

Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg

Bezirksamt Lichtenberg

Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf

Bezirksamt Pankow

Bezirksamt Reinickendorf

Bezirksamt Spandau

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

Bezirksamt Treptow-Köpenick