Grundstück - Identitätsbescheinigung für Flurstücke beantragen am Standort Stadtentwicklung - Vermessung Lichtenberg

Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Stadtentwicklung - Vermessung Lichtenberg
- Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
- Tel.: (030) 90296-6154
- Fax: (030) 90296-6159
- E-Mail: post.vermessung@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Zugang durch den Haupteingang Haus 3 -
Parkplätze auf dem Gelände gebührenpflichtig - 1. Stunde frei
Öffnungszeiten
-
-
09:00 -12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
14:00 - 18:00 Uhr
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.6km
S Friedrichsfelde Ost
- S5
- S7
- S75
-
0.6km
S Friedrichsfelde Ost
- U-Bahn
-
-
0.9km
U Friedrichsfelde
- U5
-
0.9km
U Friedrichsfelde
- Bus
-
-
0.1km
Alt-Friedrichsfelde 60
- 108
- 194
- N5
-
0.3km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 194
- 108
- N5
-
0.3km
Alt-Friedrichsfelde/Gensinger Str.
- 194
- 108
- 192
- N5
-
0.1km
Alt-Friedrichsfelde 60
- Tram
-
-
0.5km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 27
- 37
- M17
- 21
-
0.6km
Alfred-Kowalke-Str.
- 27
- 37
- M17
- 21
-
0.7km
S Friedrichsfelde Ost
- 27
- 37
- M17
- 21
-
0.5km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Haus2 im 3.+ 4.OGZahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Identitätsbescheinigung für Flurstücke beantragen
Eine Identitätsbescheinigung dient als Nachweis dafür, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreibt.
Die Eigentumsangaben werden zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster durch ein Mitteilungsverfahren stets in Übereinstimmung gehalten. Dieses Verfahren erstreckt sich aber nicht auf Rechte und Belastungen an Grundstücken oder Grundstücksteilen (Abteilung II des Grundbuchs). Durch wiederholte Fortschreibung der Flurstücke durch Teilung oder Vereinigung kann es dadurch im Laufe der Zeit zu Unklarheiten kommen, welche Flächen tatsächlich von einem Recht betroffen sind. Auch Verträge oder Vereinbarungen können alte Flurstücksbezeichnungen beinhalten, die heutigen Flächen zugeordnet werden müssen.
Das bezirkliche Vermessungsamt kann in diesen Fällen die heutigen Bezeichnungen der Flächen feststellen und mit einer Identitätsbescheinigung bestätigen.
Die Eigentumsangaben werden zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster durch ein Mitteilungsverfahren stets in Übereinstimmung gehalten. Dieses Verfahren erstreckt sich aber nicht auf Rechte und Belastungen an Grundstücken oder Grundstücksteilen (Abteilung II des Grundbuchs). Durch wiederholte Fortschreibung der Flurstücke durch Teilung oder Vereinigung kann es dadurch im Laufe der Zeit zu Unklarheiten kommen, welche Flächen tatsächlich von einem Recht betroffen sind. Auch Verträge oder Vereinbarungen können alte Flurstücksbezeichnungen beinhalten, die heutigen Flächen zugeordnet werden müssen.
Das bezirkliche Vermessungsamt kann in diesen Fällen die heutigen Bezeichnungen der Flächen feststellen und mit einer Identitätsbescheinigung bestätigen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Es bestehen keine Voraussetzungen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausstellung einer Identitätsbescheinigung
Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post.
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein
- Angaben zum Grundstück/Flurstück
- Aktueller Grundbuchauszug
- Urkunde, mit der die Rechtsverhältnisse vereinbart wurden (in Kopie / wenn vorhanden)
Gebühren
- 110,00 Euro je Bescheinigung
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
2 Wochen