Grundstück - Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

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Kontakt

  • Bezirksamt Spandau
  • Stadtentwicklungsamt - Vermessung
  • Carl-Schurz-Straße 2/6 13597 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Corinna Schwarz
  • Tel.: (030) 90279-2489
  • Fax: (030) 90279-2926
  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Rollstuhlgerechter Aufzug nur bis zum 3.OG

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15.00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-13.00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-15.00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-15.00 Uhr
  • Freitag

      09:00-14.00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Mo, Mi, Do und Fr nach telefonischer Terminvereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit beantragen

Auf Grundlage des Liegenschaftskatasters kann Ihnen vom Vermessungsamt die örtliche und wirtschaftliche Einheit von Grundstücken bestätigt werden. Sie erhalten darüber eine Bescheinigung. Sie benötigen die Bescheinigung, um beim Grundbuchamt einen Antrag auf Vereinigung, Teilung oder Bestandteilszuschreibung von Grundstücken gebührenfrei stellen zu können.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigung
    • Eigentümer/in
    • Erwerber/in
    • anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit von Grundstücken
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post.
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Aktueller Grundbuchauszug (sofern vorhanden)
  • Vorlage des Antrags auf Vereinigung beziehungsweise Bestandteilszuschreibung sowie gegebenenfalls Teilung
  • Kartenausschnitt oder Skizze mit Kennzeichnung der betroffenen Grundstücke

Gebühren

  • Keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2 Wochen

Chat

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