Entfernungsbescheinigung
Bei einem Arbeitsplatzwechsel, einem Umzug, der Beantragung von Sozialleistungen und so weiter wird gelegentlich ein Nachweis über die kürzeste üblicherweise befahrene Strecke zwischen zwei Orten gefordert. Eine Entfernungsbescheinigung weist dazu die Entfernung bei Nutzung eines Personenkraftwagens auf öffentlich nutzbaren Straßen nach.
Die Entfernung wird graphisch aus amtlichen Karten - in der Regel im Maßstab 1:5000 - ermittelt.
Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei Behörden, beispielsweise der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, dem Finanzamt oder bei Unternehmen.
Neben der Ausstellung von Bescheinigungen der kürzesten üblicherweise befahrenen Strecke zwischen zwei Orten (bei Nutzung eines Personenkraftwagens) können auch Luftlinienentfernungen bestimmt und bescheinigt werden, wie es beispielsweise das Güterkraftverkehrsgesetz für Güterverkehrsbetriebe fordert.
Voraussetzungen
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Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Zur Erstellung der Entfernungsbescheinigung reichen Sie bitte einen Ihnen gegebenenfalls vorliegenden Vordruck ein.
- Der Antrag kann formlos unter Angabe von Straße und Hausnummer der Start- und Zieladresse gestellt werden.
Gebühren
Anträge anderer Art sind dagegen kostenpflichtig:
74,50 Euro,
Mehrausfertigungen, jeweils 7,45 Euro