324699
11123902022000
325441

Grundstück - Entfernungsbescheinigung beantragen am Standort Vermessung Steglitz-Zehlendorf

Stadtplan Berlin.de
 große Karte

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wichtige Mitteilung des Liegenschaftskatasters

Aktuelle Information zum Coronavirus

Ab sofort findet keine öffentliche Sprechzeit im Fachbereich Vermessung und Kataster statt.

Die Entscheidung zur Schließung wurde in Würdigung der derzeitigen Pandemieentwicklung getroffen, um die Ausbreitung des Virus zu hemmen.

Wir bitten Sie um Verständnis.

Ihre Anfragen können sie telefonisch (90299 - 7436)
bzw. elektronisch (vermessung@ba-sz.berlin.de) einreichen.

Öffnungszeiten

Dienstag
9:00-12:00
Freitag
9:00-12:00

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Rathaus Zehlendorf, Bauteil E

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Grundstück - Entfernungsbescheinigung beantragen

Eine Entfernungsbescheinigung weist die kürzeste üblicherweise genutzte Strecke zwischen zwei Orten auf öffentlich nutzbaren Straßen nach. Es können auch Luftlinienentfernungen bestimmt und bescheinigt werden, wie es beispielsweise das Güterkraftverkehrsgesetz für Güterverkehrsbetriebe fordert. Die Entfernung wird graphisch aus amtlichen Karten ermittelt.

Die Entfernungsbescheinigung dient zur Vorlage bei Behörden, beispielsweise der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, dem Finanzamt oder bei Unternehmen. Bei einem Arbeitsplatzwechsel, einem Umzug oder zum Beispiel bei der Beantragung von Sozialleistungen wird gelegentlich ein solcher Nachweis gefordert.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Entfernungsbescheinigung
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Straße und Hausnummer der Start- und Zieladresse
  • Offizielle Aufforderung zur Erbringung des Nachweises (falls vorhanden)
    zum Beispiel das Anschreiben der Deutschen Rentenversicherung
  • Vordruck der anfordernden Behörde/Organisation (falls vorhanden)

Gebühren

  • keine: bei Bescheinigungen für formgebundene Anträge, die von einer Behörde nach dem Sozialgesetzbuch angefordert werden
  • 110,00 Euro je Bescheinigung

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Vermessungsamt, in dessen Bezirk die Startadresse liegt.