Grundstück - Entfernungsbescheinigung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Stadtentwicklungsamt - Vermessung
- Kirchstr. 1/3 , 14163 Berlin
- Tel.: (030) 90299-7747
- Fax: (030) 90299-6111
- E-Mail: vermessung@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Den Fachbereich Vermessung und Kataster finden Sie im Rathaus Zehlendorf (Kirchstraße 1/3, 14163
Berlin) im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss
Benutzen Sie gerne den Eingang Kirchstraße 3; der barrierefreie Eingang befindet sich dort auf der rechten Seite
Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw’s vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist
Öffnungszeiten
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9.00-12.00 Uhr (Sprechzeit persönlich vor Ort)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do und Fr nach telefonischer Terminvereinbarung
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
- S-Bahn
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- S Zehlendorf: S1
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Rathaus Zehlendorf, Bauteil EZahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Entfernungsbescheinigung beantragen
Die Entfernungsbescheinigung dient zur Vorlage bei Behörden, beispielsweise der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, dem Finanzamt oder bei Unternehmen. Bei einem Arbeitsplatzwechsel, einem Umzug oder zum Beispiel bei der Beantragung von Sozialleistungen wird gelegentlich ein solcher Nachweis gefordert.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung einer Entfernungsbescheinigung
Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Straße und Hausnummer der Start- und Zieladresse
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Offizielle Aufforderung zur Erbringung des Nachweises (falls vorhanden)
zum Beispiel das Anschreiben der Deutschen Rentenversicherung - Vordruck der anfordernden Behörde/Organisation (falls vorhanden)
Gebühren
- keine: bei Bescheinigungen für formgebundene Anträge, die von einer Behörde nach dem Sozialgesetzbuch angefordert werden
- 110,00 Euro je Bescheinigung
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
2 Wochen