Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Kind - Einbenennung am Standort Standesamt Pankow - Urkundenstelle und Namenserklärungen

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Bezieht sich Ihr Anliegen auf einen Personenstandsfall des laufenden Jahres, wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Register.
Aktuelle Sterbefälle des laufenden Jahres: Sterberegister
Neugeborene im laufenden Jahr: Geburtenregister
Anmeldung/Durchführung der Eheschließung: Eheregister
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Kind - Einbenennung
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
-
Erklärende / beteiligte Personen
Beide Ehegatten, ggf. der andere Elternteil des Kindes zwecks Zustimmungserklärung.
Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, ist seine Anwesenheit erforderlich, weil es seine eigene Erklärung abgeben muss. Die Erklärung des Kindes bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. -
Hinweis
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
-
Geburtsurkunde Kind
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Personalausweise oder Reisepässe
-
Eheurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Haushaltsbescheinigung
- ggf. Einwilligungserklärung des anderen Elternteiles
- ggf. Sorgerechtsnachweis
- ggf. Einwilligungserklärung des Kindes
-
Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei Beurkundung/Registrierung der Geburt in Berlin: Standesamt, in dem die Geburt registriert ist, in allen anderen Fällen: Wohnsitzstandesamt; bei Geburt und Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin.
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Standesamt Pankow - Urkundenstelle und Namenserklärungen
Erläuterung der Symbole
Zugang mit Kinderwagen und für Rollstuhlfahrer über die Neue Schönholzer Straße 35.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.7km
S+U Pankow
- S2
- S8
- S85
-
0.8km
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S26
- S2
-
1.5km
S Schönholz
- S1
- S25
- S26
- S2
-
0.7km
S+U Pankow
- U-Bahn
-
-
0.7km
S+U Pankow
- U2
-
1.3km
U Vinetastr.
- U2
-
0.7km
S+U Pankow
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- 155
- 250
- 255
-
0.2km
Berlin, Wilhelm-Kuhr-Str.
- 155
- 250
- 255
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- 155
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- Tram
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- M1
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- M1
-
0.6km
Berlin, Pankow Kirche
- M1
- 50
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
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