Namensrechtliche Erklärungen - Nachname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern am Standort Standesamt Pankow
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Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Standesamt Pankow
- Breite Str. 24A-26 , 13187 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-2592
- E-Mail: standesamt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
8:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
-
Dienstag
-
8:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
-
Donnerstag
-
13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
Hinweis für Terminkunden
Schreiben Sie uns bitte zur Terminvereinbarung eine E-Mail.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Pankow
- S1
- S2
- S8
- S85
- S26
-
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S85
-
S Schönholz
- S1
- S25
- S85
-
S+U Pankow
-
U-Bahn
-
S+U Pankow
- U2
-
U Vinetastr.
- U2
-
S+U Pankow
-
Bus
-
Berlin, Rathaus Pankow
- 155
- 250
- 255
- N50
-
Wilhelm-Kuhr-Str.
- 255
-
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- M1
- 155
-
Berlin, Rathaus Pankow
-
Tram
-
Berlin, Bürgerpark Pankow
- M1
-
Pankow Kirche
- M1
-
U Vinetastr.
- 50
- M1
-
Berlin, Bürgerpark Pankow
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Standesamt bietet keine offene Sprechstunde an, Wir sind für Sie jedoch auf anderen Kommunikationswegen erreichbar und vereinbaren bei Bedarf individuelle Termine mit Ihnen.Beratungen/Auskünfte erfolgen in der Regel und nach Möglichkeit per E-Mail sowie eingeschränkt auch telefonisch. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail direkt an die zuständigen Register.
Eheregister
ehe@ba-pankow.berlin.de
Geburtenregister (ausschließlich für Neugeborene)
geburt@ba-pankow.berlin.de
Sterberegister
sterbe@ba-pankow.berlin.de
Urkundenstelle (Urkunden aus Altregistern bis 2023)
urkunden@ba-pankow.berlin.de
- Anmeldungen zur Eheschließung oder die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können schriftlich beantragt werden. Bitte fügen Sie dieser Anmeldung Ihre Kontaktdaten sowie alle erforderlichen Unterlagen, bei Auslandsbeteiligung ggf. vorerst in Kopie, bei. Das Formular hierzu finden Sie auf unserer Homepage.
- Im Rathaus Pankow befinden sich 20 Sitzplätze, so dass neben dem Brautpaar bis zu 18 weitere Personen an einer Eheschließung teilhaben können.
- Reservierungswünsche zu Vornotierungen von Terminen für Eheschließungen werden telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.
Sie erreichen die Kolleginnen telefonisch unter 90295 – 2329 oder 2330
Mo., Di., Mi. jeweils 9.30 -10.30 Uhr sowie 13:30 – 14.30 Uhr, Do. 14-15 Uhr und Fr. von 9-10 Uhr
- Urkundenbestellungen können ausschließlich online oder briefpostalisch angefordert werden.
- Anzeigen zu Sterbefällen bitten wir gleichfalls briefpostalisch oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten zuzustellen. Für dringende Angelegenheiten kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.
Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Umschlag Angaben zum laufenden Vorgang (z.B. Name der Eheschließenden oder im Falle der Erstbeurkundung nach Geburt, Angaben zu Eltern/Kind) enthalten sind. Die Bearbeitung bzw. Weiterinformation erfolgt ebenfalls schriftlich.
Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Pankow von Berlin.
Wir danken für Ihr Verständnis
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Nachname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
Wenn die Eltern eines Kindes nicht gemeinsam sorgeberechtigt sind, sondern das Sorgerecht nur einem Elternteil zusteht, dann erhält das Kind bei seiner Geburt zunächst den Namen des sorgeberechtigten Elternteils.
Dieser sorgeberechtigte Elternteil kann dem minderjährigen Kind durch eine entsprechende Erklärung aber auch den Namen des nicht-sorgeberechtigten Elternteils erteilen. Dieser nicht-sorgeberechtigte Elternteil muss zustimmen.
Dieser sorgeberechtigte Elternteil kann dem minderjährigen Kind durch eine entsprechende Erklärung aber auch den Namen des nicht-sorgeberechtigten Elternteils erteilen. Dieser nicht-sorgeberechtigte Elternteil muss zustimmen.
Voraussetzungen
-
Ein Elternteil ist allein sorgeberechtigt
Eine Namenserteilung ist nur möglich, wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist. -
Einwilligungserklärung
Eine Zustimmung des nicht-sorgeberechtigten Elternteils ist zwingend erforderlich. -
Alter des Kindes
Eine Namenserteilung kann nur erfolgen, solange das Kind minderjährig ist. Ist das Kind über 5 Jahre, muss es der Erteilung zustimmen.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweise oder Reisepässe
Sofern das Kind bereits einen Kinderausweis besitzt.
In jedem Fall Ausweise der Eltern. -
Geburtsurkunde Kind
Wurde das Kind im Ausland geboren, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes
Mit dieser wird das alleinige Sorgerecht nachgewiesen. - Geburtsurkunde des nicht sorgeberechtigten Elternteiles
-
Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Gebühren
- 25,00 Euro: Namenserklärung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Wirksam wird die Namenserteilung bei dem deutschen Standesamt, welches die Geburt des Kindes beurkundet hat. Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Wurde das Kind im Ausland geboren, ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.
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