Namensrechtliche Erklärungen - Nachname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern am Standort Standesamt Neukölln

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zahlung:
Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.

Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.

Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.

Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:

Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.

Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung sowie Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr
  • Dienstag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie behördliche Namensänderungen:
      08:30 bis 13:00
  • Mittwoch

      Keine Sprechstunde
  • Donnerstag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie Behördliche Namensänderungen:
      14:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr

      Alle anderen Abteilungen:
      Keine Sprechstunde

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Riesestr.: 170 Buschkrug: 171
U-Bahn
  • U Blaschkoallee: U7

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Haus 5
Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)

Sonstige Hinweise zum Standort

Telefonische Erreichbarkeit:
Eheschließungen: (030) 90239-2626, -2209, -2480 , -1395, -2658
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-115
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-115 / Bestatterhotline: (030) 90239-2227, -2684, -2993
Urkundenstelle: (030) 90239-115
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227, -3501

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Namensrechtliche Erklärungen - Nachname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern

Wenn die Eltern eines Kindes nicht gemeinsam sorgeberechtigt sind, sondern das Sorgerecht nur einem Elternteil zusteht, dann erhält das Kind bei seiner Geburt zunächst den Namen des sorgeberechtigten Elternteils.

Dieser sorgeberechtigte Elternteil kann dem minderjährigen Kind durch eine entsprechende Erklärung aber auch den Namen des nicht-sorgeberechtigten Elternteils erteilen. Dieser nicht-sorgeberechtigte Elternteil muss zustimmen.

Voraussetzungen

  • Ein Elternteil ist allein sorgeberechtigt
    Eine Namenserteilung ist nur möglich, wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist.
  • Einwilligungserklärung
    Eine Zustimmung des nicht-sorgeberechtigten Elternteils ist zwingend erforderlich.
  • Alter des Kindes
    Eine Namenserteilung kann nur erfolgen, solange das Kind minderjährig ist. Ist das Kind über 5 Jahre, muss es der Erteilung zustimmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweise oder Reisepässe
    Sofern das Kind bereits einen Kinderausweis besitzt.
    In jedem Fall Ausweise der Eltern.
  • Geburtsurkunde Kind
    Wurde das Kind im Ausland geboren, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich.
  • Aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes
    Mit dieser wird das alleinige Sorgerecht nachgewiesen.
  • Geburtsurkunde des nicht sorgeberechtigten Elternteiles
  • Dolmetscher
    Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.

Gebühren

  • 25,00 Euro: Namenserklärung
  • 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung

Hinweise zur Zuständigkeit

Wirksam wird die Namenserteilung bei dem deutschen Standesamt, welches die Geburt des Kindes beurkundet hat. Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Wurde das Kind im Ausland geboren, ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.