Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Kind - Namenserteilung durch alleinsorgeberechtigten Elternteil am Standort Standesamt Mitte von Berlin

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Liebe Besucher des Standesamts Mitte von Berlin,
das Standesamt bietet derzeit keine offene Sprechstunde an und wechselt ab dem 16.12.2020 in den Notbetrieb – ist aber für Sie, auf anderen Kommunikationswegen ( Kontaktformular, E-Mail oder ggf. telefonisch) erreichbar. Der Publikumsverkehr wird auf das absolut notwendige Minimum reduziert. Eine persönliche Vorsprache ist daher derzeit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Dies gilt auch für Bestatter!
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).
Urkundenbestellungen können online getätigt werden.
Im gesamten Bereich des Standesamtes ist ein medizinischer Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Die Regelungen gelten vorerst bis zum 28.03.2021.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Verbindungen von Alexanderplatz und Jannowitzbrücke sind mit ca. 7 min. Fußweg verbunden.
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Kind - Namenserteilung durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Ein Elternteil ist allein sorgeberechtigt.
- Das Kind soll den Familiennamen des anderen Elternteiles führen.
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Wichtig
Einwilligungserklärung des anderen Elternteiles ist erforderlich.
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Erklärende / beteiligte Personen
Der allein sorgeberechtigte Elternteil und der Elternteil, dessen Name das Kind künftig führen soll. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, ist seine Anwesenheit erforderlich, weil es seine eigene Erklärung abgeben muss. Die Erklärung des Kindes bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
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Hinweis
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
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Geburtsurkunde Kind
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Personalausweise oder Reisepässe
- Negativbescheinigung des Jugendamtes
- Geburtsurkunde des nicht sorgeberechtigten Elternteiles
-
Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
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Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei Beurkundung/Registrierung der Geburt in Berlin: Standesamt, in dem die Geburt registriert ist, in allen anderen Fällen: Wohnsitzstandesamt; bei Geburt und Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Standesamt Mitte von Berlin
Erläuterung der Symbole
Barrierefreier Zugang über Hofeinfahrt Jüdenstraße
Nahverkehr
S-Bahn S Jannowitzbrücke: S5, S7, S75, S9
S-Bahn S Alexanderplatz: S5, S7, S75, S9
U-Bahn U Klosterstrasse: U2
U-Bahn U Jannowitzbrücke: U8
U-Bahn U Alexanderplatz: U8, U5
Bus Berliner Rathaus: M48, 248
Bus S+U Alexanderplatz: TXL, 100, 200
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