Namensrechtliche Erklärungen - Nachname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern am Standort Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss)
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss)
- Schlesische Str. 27A , 10997 Berlin
-
PostanschriftPostfach 35 07 01, 10216 Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
- Fax: (030) 90298-713066
- E-Mail: standesamt@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
-
Dienstag
-
08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
-
Donnerstag
-
13:00-18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Änderungen unserer Erreichbarkeitszeiten und aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Standesamtes.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Warschauer Str.
- S3
- S5
- S7
- S75
- S9
-
S Treptower Park
- S8
- S41
- S46
- S85
- S42
-
S Ostkreuz Bhf
- S5
- S7
- S75
- S8
- S41
- S85
- S42
-
S Ostbahnhof
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S+U Warschauer Str.
-
U-Bahn
-
U Schlesisches Tor
- U1
- U3
-
S+U Warschauer Str.
- U1
- U3
-
U Görlitzer Bahnhof
- U1
- U3
-
U Schönleinstr.
- U8
-
U Kottbusser Tor
- U1
- U3
- U8
-
U Frankfurter Tor
- U5
-
U Schlesisches Tor
-
Bus
-
Taborstr.
- 165
- 265
- N60
- N65
-
Heckmannufer
- 165
- 265
- N60
- N65
-
Falckensteinstr.
- 165
- 265
- N60
- N65
-
Stralauer Allee
- 347
-
U Schlesisches Tor
- N1
- 165
- 265
- N60
- N65
-
Oberbaumbrücke
- 347
- N1
-
Berlin, Eichenstr./Puschkinallee
- 165
- 265
- N60
- N65
- M43
-
Osthafen
- 347
-
Lohmühlenstr.
- 194
- N94
-
Tamara-Danz-Str.
- 300
-
Taborstr.
-
Tram
-
S+U Warschauer Str.
- M10
-
S Warschauer Str.
- M10
- M13
-
Berlin, Revaler Str.
- M10
- M13
-
Libauer Str.
- M13
-
Kopernikusstr./Warschauer Str.
- M13
-
Simplonstr.
- M13
-
Wühlischstr./Gärtnerstr.
- M13
-
Grünberger Str./Warschauer Str.
- M10
-
Holteistr.
- M13
- 21
-
Neue Bahnhofstr.
- 21
-
S+U Warschauer Str.
-
Regionalbahn
-
S Ostkreuz Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
- RB54
- RB26
- RB25
- RB12
- RB32
- RB24
- IRE
-
S Ostbahnhof
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- RE7
-
S Ostkreuz Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Der Warteraum befindet sich im Erdgeschoss (links).Sonstige Hinweise zum Standort
Beratungen und Auskünfte zu allen Leistungen des Standesamtes erfolgen telefonisch oder schriftlich.Persönliche Vorsprachen sind NUR nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Anfragen und Terminvereinbarungen stehen passende Kontaktformulare auf der Homepage des Standesamtes zur Verfügung.
Abgabe von Unterlagen sind möglich durch
• Abgabe von Unterlagen in einem beschrifteten, verschlossenen Umschlag an Mitarbeitende im Standesamt innerhalb folgender Zeiten (Mo, Di 9-12 Uhr oder Do 14-17 Uhr)
• Einwurf in den Hausbriefkasten (24h zugänglich)
• postalische Übersendung
Urkundenbestellungen sind online oder mit schriftlichem Antrag möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie erreichen das Standesamt telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr unter (030) 90298-4583.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Nachname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
Wenn die Eltern eines Kindes nicht gemeinsam sorgeberechtigt sind, sondern das Sorgerecht nur einem Elternteil zusteht, dann erhält das Kind bei seiner Geburt zunächst den Namen des sorgeberechtigten Elternteils.
Dieser sorgeberechtigte Elternteil kann dem minderjährigen Kind durch eine entsprechende Erklärung aber auch den Namen des nicht-sorgeberechtigten Elternteils erteilen. Dieser nicht-sorgeberechtigte Elternteil muss zustimmen.
Dieser sorgeberechtigte Elternteil kann dem minderjährigen Kind durch eine entsprechende Erklärung aber auch den Namen des nicht-sorgeberechtigten Elternteils erteilen. Dieser nicht-sorgeberechtigte Elternteil muss zustimmen.
Voraussetzungen
-
Ein Elternteil ist allein sorgeberechtigt
Eine Namenserteilung ist nur möglich, wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist. -
Einwilligungserklärung
Eine Zustimmung des nicht-sorgeberechtigten Elternteils ist zwingend erforderlich. -
Alter des Kindes
Eine Namenserteilung kann nur erfolgen, solange das Kind minderjährig ist. Ist das Kind über 5 Jahre, muss es der Erteilung zustimmen.
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweise oder Reisepässe
Sofern das Kind bereits einen Kinderausweis besitzt.
In jedem Fall Ausweise der Eltern. -
Geburtsurkunde Kind
Wurde das Kind im Ausland geboren, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes
Mit dieser wird das alleinige Sorgerecht nachgewiesen. - Geburtsurkunde des nicht sorgeberechtigten Elternteiles
-
Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Gebühren
- 25,00 Euro: Namenserklärung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Wirksam wird die Namenserteilung bei dem deutschen Standesamt, welches die Geburt des Kindes beurkundet hat. Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Wurde das Kind im Ausland geboren, ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.
Download
Verwandte Dienstleistungen
- Namensrechtliche Erklärung - Früheren Namen oder Geburtsnamen wiederannehmen
- Namensrechtliche Erklärung - Hinzufügung/Widerruf eines Namens zum Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen
- Namensrechtliche Erklärung - Vorname/Nachname an das deutsche Recht angleichen
- Namensrechtliche Erklärungen - Anschlusserklärung eines Kindes abgeben
- Namensrechtliche Erklärungen - Einbenennung eines Kindes beantragen
- Namensrechtliche Erklärungen - Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen
- Namensrechtliche Erklärungen - Neubestimmung des Geburtsnamens für ein Kind erklären