Namensrechtliche Erklärung - Früheren Namen oder Geburtsnamen wiederannehmen am Standort Standesamt Neukölln

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Der Publikumsverkehr wurde auf das notwendige Minimum reduziert. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist daher nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, siehe untenstehende Kontaktdaten.
Aufgrund technischer Probleme sind aktuell Zahlungen per EC-Karte nicht möglich. Bitte bringen Sie zwecks Zahlung von Verwaltungsgebühren ausreichend Bargeld mit.
Im Standesamt Neukölln finden terminierte Eheschließungen weiterhin statt. Aufgrund des intensiven Infektionsgeschehens sind ab dem 01. Juni 2022 zur Trauung das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen. Bereits eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln. Sowohl die bundes- und landesrechtlichen Regelungen als auch die hausinternen Vorgaben sind einzuhalten.
Alle anderen Anliegen können persönlich nur nach vorheriger Terminabsprache erledigt werden; insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Öffnungszeiten
08:30-13:00 Uhr
08:30 bis 13:00
14:00-18:00 Uhr
08:30-13:00 Uhr
Alle anderen Abteilungen:
Keine Sprechstunde
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Haus 5
Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Telefonische Erreichbarkeit:
Eheschließungen: (030) 90239-2626, -2209, -2480 , -1395, -2658
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-115
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-115 / Bestatterhotline: (030) 90239-2227, -2684, -2993
Urkundenstelle: (030) 90239-115
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227, -3501
Namensrechtliche Erklärung - Früheren Namen oder Geburtsnamen wiederannehmen
Haben die Eheschließenden einen Ehenamen bestimmt, kann der/die verwitwete oder geschiedene Ehegattin/Ehegatte nach Auflösung der Ehe seinen/ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er/sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.
Gleiches gilt für Lebenspartner/innen, die einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt haben. So kann der/die verwitwete oder geschiedene Lebenspartner/in nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft seinen/ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er/sie bis zur Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführt hat.
Wurde die Lebenspartnerschaft/Ehe im Ausland geschlossen, ist es ebenfalls möglich einen früheren Namen nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder Auflösung der Ehe wieder anzunehmen.
Voraussetzungen
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Es wurde ein Ehename bestimmt
Führt die erklärende Person einen Ehenamen, kann sie nach Auflösung der Ehe ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
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Die Ehe ist aufgelöst
Die Wiederannahme eines früheren Namens ist nur möglich, wenn die Ehe aufgelöst wurde. Dies geschieht in der Regel durch Scheidung oder den Tod eines der Eheschließenden.
-
Es wurde ein Lebenspartnerschaftsname bestimmt
Führt die erklärende Person einen Lebenspartnerschaftsnamen, kann sie nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen wieder annehmen.
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Die Lebenspartnerschaft ist aufgehoben
Die Wiederannahme eines früheren Namens ist nur möglich, wenn die Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde. Dies geschieht in der Regel durch einen gerichtlichen Beschluss über die Aufhebung oder durch den Tod eines der Lebenspartner/innen.
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Dokumente in deutscher Sprache
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich einer beglaubigten deutschen Übersetzung und gegebenfalls einer Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation)
Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrillisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 /ISO 843 /DIN 31634 /ELOT 734 usw.) erfolgen. -
Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorgelegt werden. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder laminiert werden.
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Ggf. Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Erforderliche Unterlagen
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Erklärung über die Namensänderung
vor Ort möglich
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Gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass
Der erklärenden Person.
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Lebenspartnerschaftsurkunde / Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich.
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Eheurkunde / Abschrift aus dem Eheregister
Bei einer Eheschließung im Ausland ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich.
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Ggf. Bescheinigung über die Namensführung
Geht die Führung eines Lebenspartnerschaftsnamens nicht aus der Lebenspartnerschaftsurkunde hervor oder geht die Ehenamensführung nicht aus der Eheurkunde hervor, ist eine Bescheinigung über die entsprechende Namensführung erforderlich.
Wurde die Lebenspartnerschaft / Ehe im Ausland begründet, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Nachweis der Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Geht die Aufhebung der Lebenspartnerschaft nicht aus der Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. der Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsnamensregister hervor, ist ein rechtskräftiger Beschluss über die Aufhebung oder die Sterbeurkunde erforderlich.
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland aufgehoben, ist ggf. eine Anerkennung der Aufhebung sowie eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Nachweis der Auflösung der Ehe
Geht die Auflösung der Ehe nicht aus der Eheurkunde bzw. der Abschrift aus dem Eheregister hervor, ist ein rechtskräftiges Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde erforderlich.
Wurde die Ehe im Ausland geschieden, ist ggf. eine Anerkennung der Auflösung sowie eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Ggf. Geburtsurkunde
Sofern die Lebenspartnerschaft / Ehe im Ausland begründet wurde.
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Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
Gebühren
- 25,00 Euro: Namenserklärung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt, welches das Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister führt
Wirksam wird die Erklärung über die Wiederannahme eines früheren Namens bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Lebenspartnerschaft/Ehe begründet wurde und das das Lebenspartnerschaftsregister/Eheregister führt.
Standesamt des Wohnsitzes
- Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes.
- Wurde die Lebenspartnerschaft /Ehe im Ausland begründet, ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Standesamt Neukölln
Nahverkehr
U-Bahn U Blaschkoallee: U7
Bus Riesestr.: 170
Bus Buschkrug: 171
Download
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