Namensrechtliche Erklärungen - Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen am Standort Standesamt Pankow
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Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Standesamt Pankow
- Breite Str. 24A-26 , 13187 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-2592
- E-Mail: standesamt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
8:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
-
Dienstag
-
8:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
-
Donnerstag
-
13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
Hinweis für Terminkunden
Schreiben Sie uns bitte zur Terminvereinbarung eine E-Mail.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Pankow
- S1
- S2
- S8
- S85
- S26
-
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S85
-
S Schönholz
- S1
- S25
- S85
-
S+U Pankow
-
U-Bahn
-
S+U Pankow
- U2
-
U Vinetastr.
- U2
-
S+U Pankow
-
Bus
-
Berlin, Rathaus Pankow
- 155
- 250
- 255
- N50
-
Wilhelm-Kuhr-Str.
- 255
-
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- M1
- 155
-
Berlin, Rathaus Pankow
-
Tram
-
Berlin, Bürgerpark Pankow
- M1
-
Pankow Kirche
- M1
-
U Vinetastr.
- 50
- M1
-
Berlin, Bürgerpark Pankow
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Standesamt bietet keine offene Sprechstunde an, Wir sind für Sie jedoch auf anderen Kommunikationswegen erreichbar und vereinbaren bei Bedarf individuelle Termine mit Ihnen.Beratungen/Auskünfte erfolgen in der Regel und nach Möglichkeit per E-Mail sowie eingeschränkt auch telefonisch. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail direkt an die zuständigen Register.
Eheregister
ehe@ba-pankow.berlin.de
Geburtenregister (ausschließlich für Neugeborene)
geburt@ba-pankow.berlin.de
Sterberegister
sterbe@ba-pankow.berlin.de
Urkundenstelle (Urkunden aus Altregistern bis 2023)
urkunden@ba-pankow.berlin.de
- Anmeldungen zur Eheschließung oder die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können schriftlich beantragt werden. Bitte fügen Sie dieser Anmeldung Ihre Kontaktdaten sowie alle erforderlichen Unterlagen, bei Auslandsbeteiligung ggf. vorerst in Kopie, bei. Das Formular hierzu finden Sie auf unserer Homepage.
- Im Rathaus Pankow befinden sich 20 Sitzplätze, so dass neben dem Brautpaar bis zu 18 weitere Personen an einer Eheschließung teilhaben können.
- Reservierungswünsche zu Vornotierungen von Terminen für Eheschließungen werden telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.
Sie erreichen die Kolleginnen telefonisch unter 90295 – 2329 oder 2330
Mo., Di., Mi. jeweils 9.30 -10.30 Uhr sowie 13:30 – 14.30 Uhr, Do. 14-15 Uhr und Fr. von 9-10 Uhr
- Urkundenbestellungen können ausschließlich online oder briefpostalisch angefordert werden.
- Anzeigen zu Sterbefällen bitten wir gleichfalls briefpostalisch oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten zuzustellen. Für dringende Angelegenheiten kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.
Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Umschlag Angaben zum laufenden Vorgang (z.B. Name der Eheschließenden oder im Falle der Erstbeurkundung nach Geburt, Angaben zu Eltern/Kind) enthalten sind. Die Bearbeitung bzw. Weiterinformation erfolgt ebenfalls schriftlich.
Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Pankow von Berlin.
Wir danken für Ihr Verständnis
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen
Seit Oktober 2017 können Personen gleichen Geschlechts die Ehe schließen. Davor konnten gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft begründen. Seit Einführung des Rechts auf Eheschließung auch für gleichgeschlechtliche Paare ist es nicht mehr möglich, eine neue Lebenspartnerschaft zu begründen.
Bereits begründete Lebenspartnerschaften behalten natürlich ihre Rechtswirksamkeit und es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Erklärung über einen Lebenspartnerschaftsnamen abzugeben, sofern ein solcher bislang noch nicht bestimmt wurde.
Nach deutschem Recht können die Lebenspartner/innen den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen eines der Partner/innen zum Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Diese Erklärung ist, so lange die Lebenspartnerschaft besteht, unwiderruflich!
Die Erklärung ist von beiden Partner/innen abzugeben, da es sich um eine gemeinsame Namensbestimmung handelt.
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, ist es ebenfalls möglich nachträglich einen Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen, sofern dies im Rahmen der Verpartnerung noch nicht erfolgt ist.
Bereits begründete Lebenspartnerschaften behalten natürlich ihre Rechtswirksamkeit und es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Erklärung über einen Lebenspartnerschaftsnamen abzugeben, sofern ein solcher bislang noch nicht bestimmt wurde.
Nach deutschem Recht können die Lebenspartner/innen den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen eines der Partner/innen zum Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Diese Erklärung ist, so lange die Lebenspartnerschaft besteht, unwiderruflich!
Die Erklärung ist von beiden Partner/innen abzugeben, da es sich um eine gemeinsame Namensbestimmung handelt.
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, ist es ebenfalls möglich nachträglich einen Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen, sofern dies im Rahmen der Verpartnerung noch nicht erfolgt ist.
Voraussetzungen
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Bestehende Lebenspartnerschaft
Wurde bisher kein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt, kann dies jederzeit nachträglich erfolgen, sofern die Lebenspartnerschaft besteht. Nach Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ist die Bestimmung eines Lebenspartnerschaftsnamens nicht mehr möglich. -
Ggf. Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Erforderliche Unterlagen
-
Erklärung über den Lebenspartnerschaftsnamen
vor Ort möglich -
Personalausweise oder Reisepässe
Beider Partner/innen -
Lebenspartnerschaftsurkunde
Bei einer Lebenspartnerschaft, die im Ausland begründet wurde, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Geburtsurkunden
Sofern die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet wurde.
Gebühren
- 25,00 Euro: für eine nachträgliche Erklärung eines Lebenspartnerschaftsnamens
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister führt
Wirksam wird die Namensbestimmung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Lebenspartnerschaft begründet wurde und das das Lebenspartnerschaftsregister führt.
Standesamt des Wohnsitzes
- Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes.
- Bei Lebenspartnerschaften, die im Ausland begründet wurden, ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.
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