Namensrechtliche Erklärungen - Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen am Standort Standesamt Neukölln
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Standesamt Neukölln
- Blaschkoallee 32 , 12359 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 90239-0
- Fax: (030) 90239-2577
- E-Mail: standesamt@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung sowie Anmeldung von Sterbefällen:
08:30-13:00 Uhr -
Dienstag
-
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie behördliche Namensänderungen:
08:30 bis 13:00 -
Mittwoch
-
Keine Sprechstunde
-
Donnerstag
-
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie Behördliche Namensänderungen:
14:00-18:00 Uhr -
Freitag
-
Anmeldung von Sterbefällen:
08:30-13:00 Uhr
Alle anderen Abteilungen:
Keine Sprechstunde
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Riesestr.: 170 Buschkrug: 171
- U-Bahn
-
- U Blaschkoallee: U7
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Haus 5Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)
Sonstige Hinweise zum Standort
Telefonische Erreichbarkeit:Eheschließungen: (030) 90239-2626, -2209, -2480 , -1395, -2658
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-115
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-115 / Bestatterhotline: (030) 90239-2227, -2684, -2993
Urkundenstelle: (030) 90239-115
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227, -3501
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen
Seit Oktober 2017 können Personen gleichen Geschlechts die Ehe schließen. Davor konnten gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft begründen. Seit Einführung des Rechts auf Eheschließung auch für gleichgeschlechtliche Paare ist es nicht mehr möglich, eine neue Lebenspartnerschaft zu begründen.
Bereits begründete Lebenspartnerschaften behalten natürlich ihre Rechtswirksamkeit und es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Erklärung über einen Lebenspartnerschaftsnamen abzugeben, sofern ein solcher bislang noch nicht bestimmt wurde.
Nach deutschem Recht können die Lebenspartner/innen den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen eines der Partner/innen zum Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Diese Erklärung ist, so lange die Lebenspartnerschaft besteht, unwiderruflich!
Die Erklärung ist von beiden Partner/innen abzugeben, da es sich um eine gemeinsame Namensbestimmung handelt.
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, ist es ebenfalls möglich nachträglich einen Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen, sofern dies im Rahmen der Verpartnerung noch nicht erfolgt ist.
Bereits begründete Lebenspartnerschaften behalten natürlich ihre Rechtswirksamkeit und es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Erklärung über einen Lebenspartnerschaftsnamen abzugeben, sofern ein solcher bislang noch nicht bestimmt wurde.
Nach deutschem Recht können die Lebenspartner/innen den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen eines der Partner/innen zum Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Diese Erklärung ist, so lange die Lebenspartnerschaft besteht, unwiderruflich!
Die Erklärung ist von beiden Partner/innen abzugeben, da es sich um eine gemeinsame Namensbestimmung handelt.
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, ist es ebenfalls möglich nachträglich einen Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen, sofern dies im Rahmen der Verpartnerung noch nicht erfolgt ist.
Voraussetzungen
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Bestehende Lebenspartnerschaft
Wurde bisher kein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt, kann dies jederzeit nachträglich erfolgen, sofern die Lebenspartnerschaft besteht. Nach Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ist die Bestimmung eines Lebenspartnerschaftsnamens nicht mehr möglich. -
Ggf. Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Erforderliche Unterlagen
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Erklärung über den Lebenspartnerschaftsnamen
vor Ort möglich -
Personalausweise oder Reisepässe
Beider Partner/innen -
Lebenspartnerschaftsurkunde
Bei einer Lebenspartnerschaft, die im Ausland begründet wurde, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Geburtsurkunden
Sofern die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet wurde.
Gebühren
- 25,00 Euro: für eine nachträgliche Erklärung eines Lebenspartnerschaftsnamens
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister führt
Wirksam wird die Namensbestimmung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Lebenspartnerschaft begründet wurde und das das Lebenspartnerschaftsregister führt.
Standesamt des Wohnsitzes
- Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes.
- Bei Lebenspartnerschaften, die im Ausland begründet wurden, ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.
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