Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen am Standort Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Nachbeurkundung, Namensrechtliche Erklärungen (3. Etage)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Beratungen und Auskünfte zu allen Leistungen des Standesamtes erfolgen telefonisch oder schriftlich.

Persönliche Vorsprachen sind NUR nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Anfragen und Terminvereinbarungen stehen passende Kontaktformulare auf der Homepage des Standesamtes zur Verfügung.

Abgabe von Unterlagen sind möglich durch
• Abgabe am Hauseingang (Mo-Do 8-12 Uhr und 13-15 Uhr, Fr 9-13 Uhr)
• Einwurf in den Hausbriefkasten (24h zugänglich)
• postalische Übersendung

Urkundenbestellungen sind online oder mit schriftlichem Antrag möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie erreichen das Standesamt telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr unter (030) 90298-4583.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
  • Dienstag

      08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
  • Donnerstag

      13:00-18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Änderungen unserer Erreichbarkeitszeiten und aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Standesamtes.

Nahverkehr

Nahverkehr

S-Bahn
U-Bahn
Bus
Tram
Regional­bahn

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Bitte melden Sie sich in der 3. Etage rechts, Raum N307 (Anmeldung).

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen

Entgegennahme einer Namenserklärung

Voraussetzungen

  • Es gibt einen Ehenamen, der nur aus einem Namen besteht.
  • Die Erklärung kann nur von der Person abgegeben werden, deren Name nicht Ehename geworden ist.
  • Hinweise
    Besteht der Geburtsname oder bisherige Name aus mehreren Namen, so kann nur ein Name hinzugefügt werden.
    Eine Erklärung kann im Rahmen der Eheschließung abgegeben werden, ist aber auch jederzeit später möglich.
    Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden; sie kann widerrufen werden.
    Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.

Erforderliche Unterlagen

  • Eheurkunde
    ggf. mit amtlicher Übersetzung
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde und Bescheinigung über die Namensführung
    bei Eheschließung im Ausland
  • Dolmetscher
    Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
  • Hinweis
    Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.

Gebühren

Namenserklärung 25,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Bei der Beurkundung der Eheschließung in Berlin, Eheschließungsstandesamt, in allen anderen Fällen, Wohnsitzstandesamt; bei Eheschließung und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin

Chat

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