Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen am Standort Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister

Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
- John-F.-Kennedy-Platz -, 10825 Berlin
- Tel.: (030) 90277-2372
- Fax: (030) 90277-2418
- E-Mail: standesamt-heirat@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Nahverkehr
- Bus
-
- Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143; 106 Haltestelle Martin-Luther-Straße (mit Fußweg)
- S-Bahn
-
- S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
- U-Bahn
-
- U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang über Freiherr-vom-Stein-StraßeSonstige Hinweise zum Standort
Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin.
Kontakte
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 90277-2372
Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 90277-6300
Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 90277-6561
Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 90277-2322
Holland
Leitung Standesamt
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Es gibt einen Ehenamen, der nur aus einem Namen besteht.
- Die Erklärung kann nur von der Person abgegeben werden, deren Name nicht Ehename geworden ist.
-
Hinweise
Besteht der Geburtsname oder bisherige Name aus mehreren Namen, so kann nur ein Name hinzugefügt werden.
Eine Erklärung kann im Rahmen der Eheschließung abgegeben werden, ist aber auch jederzeit später möglich.
Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden; sie kann widerrufen werden.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
-
Eheurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung - Reisepass oder Personalausweis
-
Geburtsurkunde und Bescheinigung über die Namensführung
bei Eheschließung im Ausland -
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen. -
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
Namenserklärung 25,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei der Beurkundung der Eheschließung in Berlin, Eheschließungsstandesamt, in allen anderen Fällen, Wohnsitzstandesamt; bei Eheschließung und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin
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