Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen am Standort Standesamt Reinickendorf - Urkundenstelle

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
In der neuen Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist ab dem 08.12.2021 auch die 3G-Regel für Dienstgebäude vorgesehen. Besucherinnen und Besucher müssen ab Mittwoch unaufgefordert ihren Nachweis vorzeigen.
Aktuelle Hinweise für alle Kundinnen und Kunden des Standesamtes Reinickendorf
Das Bezirksamt hat Einschränkungen für den Dienstbetrieb beschlossen, um die Ausbreitung des Corona-Virus sowie der Virus-Mutante zu hemmen, das Gesundheitssystem vor massiven Belastungen zu bewahren und die Menschen zu schützen.
Die Kolleginnen und Kollegen des Standesamtes Reinickendorf von Berlin befinden sich in einem Notbetrieb und bitten Sie deshalb, auf Nachfragen zum Bearbeitungsstand zu verzichten. Etwaige Nachfragen werden nicht beantwortet, um damit keine Bearbeitungskapazitäten zu binden.
Bei dringenden Anfragen nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse standesamt@reinickendorf.berlin.de unter Angabe Ihrer Telefonnummer und haben Sie bitte Verständnis, dass eine Beantwortung nach Priorität –also unter Umständen erst nach einigen Wochen- erfolgt.
Als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Corona-Virus sowie der Virus-Mutanten gelten ab 24.09.2021 folgende Einschränkungen:
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht. Bereits vereinbarte Termine finden statt.
Durch die Virus-Mutante erforderlich gewordenen neuerlichen Einschränkungen und Vorgaben, insbesondere zur Kontaktbeschränkung, muss zum Schutz der Bevölkerung auch die Anzahl der Teilnehmenden bei den standesamtlichen Eheschließungen begrenzt werden:
Eheschließungen finden ausschließlich mit dem Brautpaar sowie höchstens 12 weiteren Personen statt. Die Anzahl der Teilnehmenden muss aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen im Trauzimmer, in den Fluren sowie in den Wartebereichen leider auf höchstens 14 Personen (jede Person zählt, also z.B. auch geimpfte Personen, Kinder, Fotograf/in, Dolmetscher/in) beschränkt werden. Weitere Gäste erhalten leider keinen Zutritt in das Rathaus Reinickendorf. Seit dem 12.07.2021 ist das Tragen einer FFP2-Maske oder einer OP-Maske für alle Besucherinnen und Besucher des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin Pflicht. Berücksichtigen Sie dies bitte bei Ihren Planungen und informieren Sie zu erwartende Gäste hierüber im Vorfeld.
Die Anzeige von Hausgeburten im Bezirk Reinickendorf sowie die notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Vivantes Humboldt-Klinikum geborenen Kindes sind ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Die Anzeige von Sterbefällen ist für die an dem „Postsortierschrank-Verfahren“ teilnehmenden Bestattungsunternehmen weiterhin über den Postsortierschrank möglich. Alle anderen nutzen bitte ausschließlich den Postweg. Bitte legen Sie jedem Sterbefall 2 rückfrankierte und mit der Anschrift versehene Umschläge bei. Sie erhalten die Bestattungsgenehmigung per Post. Mit der Bestattungsgenehmigung erhalten Sie eine Rechnung, die dann per Überweisung zu begleichen ist. Bitte berücksichtigen Sie bei der Vergabe der Bestattungstermine, die sich dadurch ergebenden längeren Bearbeitungszeiten.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen grundsätzlich den Postweg. Anträge und Unterlagen können auch in den Briefkasten des Rathauses Reinickendorf, Eichborndamm 215, 13437 Berlin, eingeworfen werden. Schreiben Sie bitte Ihre gesamten Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) auf!
Gegebenenfalls zur Bearbeitung erforderliche Rücksprachen, z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen, erfolgen ausschließlich telefonisch, per Mail oder per Post.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen Gesundheit!
Ihr Reinickendorfer Standesamtsteam
Öffnungszeiten
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang Altbau
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Es gibt einen Ehenamen, der nur aus einem Namen besteht.
- Die Erklärung kann nur von der Person abgegeben werden, deren Name nicht Ehename geworden ist.
-
Hinweise
Besteht der Geburtsname oder bisherige Name aus mehreren Namen, so kann nur ein Name hinzugefügt werden.
Eine Erklärung kann im Rahmen der Eheschließung abgegeben werden, ist aber auch jederzeit später möglich.
Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden; sie kann widerrufen werden.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
-
Eheurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Reisepass oder Personalausweis
-
Geburtsurkunde und Bescheinigung über die Namensführung
bei Eheschließung im Ausland
-
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei der Beurkundung der Eheschließung in Berlin, Eheschließungsstandesamt, in allen anderen Fällen, Wohnsitzstandesamt; bei Eheschließung und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
Standesamt Reinickendorf - Urkundenstelle
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