Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen am Standort Standesamt Pankow - Urkundenstelle und Namenserklärungen

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang mit Kinderwagen und für Rollstuhlfahrer über die Neue Schönholzer Straße 35.

Öffnungszeiten

  • Montag

      8:30 - 13:00 (nur nach Terminvereinbarung)
  • Dienstag

      8:30 - 13:00 (nur nach Terminvereinbarung)
  • Donnerstag

      13:00 - 18:00 (nur nach Terminvereinbarung)

Hinweis für Terminkunden

Schreiben Sie uns bitte zwecks Terminvereinbarung eine E-Mail.

Nahverkehr

Nahverkehr

S-Bahn
U-Bahn
Bus
Tram

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten Sie bei einer Urkundenbestellung:
Bezieht sich Ihr Anliegen auf einen Personenstandsfall des laufenden Jahres, wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Register.

Aktuelle Sterbefälle des laufenden Jahres: Sterberegister
Neugeborene im laufenden Jahr: Geburtenregister
Anmeldung/Durchführung der Eheschließung: Eheregister

Die Urkundenstelle ist für Altvorgänge bis zum Vorjahr (2022) zuständig.

  • Sie haben in der Urkundenstelle auch die Möglichkeit, Termine für Erklärungen zur Namensführung, z. Bsp. nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens oder Wiederannahme eines Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe, wenn diese Ehe in Deutschland geschlossen wurde, zu vereinbaren. Des Weiteren können Termine für bspw. Erklärungen zur Reihenfolge der Vornamen, namensrechtliche Erklärungen für Kinder nach Beurkundung der Geburt, Erklärungen für Spätaussiedler und ggf. nach Einbürgerung oder Aufnahme von Vaterschaftsanerkennungen vereinbart werden.

Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Pankow von Berlin.

Wir danken für Ihr Verständnis

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen

Entgegennahme einer Namenserklärung

Voraussetzungen

  • Es gibt einen Ehenamen, der nur aus einem Namen besteht.
  • Die Erklärung kann nur von der Person abgegeben werden, deren Name nicht Ehename geworden ist.
  • Hinweise
    Besteht der Geburtsname oder bisherige Name aus mehreren Namen, so kann nur ein Name hinzugefügt werden.
    Eine Erklärung kann im Rahmen der Eheschließung abgegeben werden, ist aber auch jederzeit später möglich.
    Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden; sie kann widerrufen werden.
    Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.

Erforderliche Unterlagen

  • Eheurkunde
    ggf. mit amtlicher Übersetzung
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde und Bescheinigung über die Namensführung
    bei Eheschließung im Ausland
  • Dolmetscher
    Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
  • Hinweis
    Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.

Gebühren

Namenserklärung 25,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Bei der Beurkundung der Eheschließung in Berlin, Eheschließungsstandesamt, in allen anderen Fällen, Wohnsitzstandesamt; bei Eheschließung und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin

Chat

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