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Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen am Standort Standesamt Treptow-Köpenick

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Öffnungszeiten

Montag
08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen

Dienstag
08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen

Mittwoch
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen

Donnerstag
14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
14:00-16:00 Uhr Termine für Bestatteranliegen

Freitag
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

Bei Vorsprachen ohne Termin kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.

Wie Sie Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen können, entnehmen Sie bitte der die Homepage des Standesamtes.

Fragen zum Thema Eheschließung können über unser Kontaktformular
gestellt werden.

Ihr Standesamt

Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen

Entgegennahme einer Namenserklärung

Voraussetzungen

  • Es gibt einen Ehenamen, der nur aus einem Namen besteht.
  • Die Erklärung kann nur von der Person abgegeben werden, deren Name nicht Ehename geworden ist.
  • Hinweise
    Besteht der Geburtsname oder bisherige Name aus mehreren Namen, so kann nur ein Name hinzugefügt werden.
    Eine Erklärung kann im Rahmen der Eheschließung abgegeben werden, ist aber auch jederzeit später möglich.
    Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden; sie kann widerrufen werden.
    Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.

Erforderliche Unterlagen

  • Eheurkunde
    ggf. mit amtlicher Übersetzung
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde und Bescheinigung über die Namensführung
    bei Eheschließung im Ausland
  • Dolmetscher
    Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
  • Hinweis
    Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.

Gebühren

Namenserklärung 25,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Bei der Beurkundung der Eheschließung in Berlin, Eheschließungsstandesamt, in allen anderen Fällen, Wohnsitzstandesamt; bei Eheschließung und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin