Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen am Standort Standesamt Neukölln

Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Standesamt Neukölln
- Blaschkoallee 32, 12359 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 90239-0
- Fax: (030) 90239-2577
- E-Mail: standesamt@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung sowie Anmeldung von Sterbefällen:
08:30-13:00 Uhr -
Dienstag
-
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie behördliche Namensänderungen:
08:30 bis 13:00 -
Mittwoch
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Keine Sprechstunde
-
Donnerstag
-
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie Behördliche Namensänderungen:
14:00-18:00 Uhr -
Freitag
-
Anmeldung von Sterbefällen:
08:30-13:00 Uhr
Alle anderen Abteilungen:
Keine Sprechstunde
Nahverkehr
- Bus
-
- Riesestr.: 170 Buschkrug: 171
- U-Bahn
-
- U Blaschkoallee: U7
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Haus 5Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)
Sonstige Hinweise zum Standort
Telefonische Erreichbarkeit:Eheschließungen: (030) 90239-2626, -2209, -2480 , -1395, -2658
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-115
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-115 / Bestatterhotline: (030) 90239-2227, -2684, -2993
Urkundenstelle: (030) 90239-115
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227, -3501
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Es gibt einen Ehenamen, der nur aus einem Namen besteht.
- Die Erklärung kann nur von der Person abgegeben werden, deren Name nicht Ehename geworden ist.
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Hinweise
Besteht der Geburtsname oder bisherige Name aus mehreren Namen, so kann nur ein Name hinzugefügt werden.
Eine Erklärung kann im Rahmen der Eheschließung abgegeben werden, ist aber auch jederzeit später möglich.
Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden; sie kann widerrufen werden.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
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Eheurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung - Reisepass oder Personalausweis
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Geburtsurkunde und Bescheinigung über die Namensführung
bei Eheschließung im Ausland -
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen. -
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
Namenserklärung 25,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei der Beurkundung der Eheschließung in Berlin, Eheschließungsstandesamt, in allen anderen Fällen, Wohnsitzstandesamt; bei Eheschließung und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin
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