Namensrechtliche Erklärung - Hinzufügung/Widerruf eines Namens zum Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen am Standort Standesamt Neukölln

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zahlung:
Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.

Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.

Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.

Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:

Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.

Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung sowie Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr
  • Dienstag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie behördliche Namensänderungen:
      08:30 bis 13:00
  • Mittwoch

      Keine Sprechstunde
  • Donnerstag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie Behördliche Namensänderungen:
      14:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr

      Alle anderen Abteilungen:
      Keine Sprechstunde

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Riesestr.: 170 Buschkrug: 171
U-Bahn
  • U Blaschkoallee: U7

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Haus 5
Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)

Sonstige Hinweise zum Standort

Telefonische Erreichbarkeit:
Eheschließungen: (030) 90239-2626, -2209, -2480 , -1395, -2658
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-115
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-115 / Bestatterhotline: (030) 90239-2227, -2684, -2993
Urkundenstelle: (030) 90239-115
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227, -3501

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Namensrechtliche Erklärung - Hinzufügung/Widerruf eines Namens zum Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen

Haben die Eheschließenden oder das sich bereits in einer Lebenspartnerschaft befindliche Paar einen gemeinsamen Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt, dann kann Der-/Diejenige dessen Name nicht Ehe-/Lebenspartnerschaftsname wurde, seinen/ihren Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen dem Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamen durch Hinzufügung als Begleitnamen anfügen oder voranstellen (Doppelname). Die beiden Namen werden dann durch einen Bindestrich miteinander verbunden. Besteht der Geburtsname oder bisherige Name bereits aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.

Die Erklärung kann gleichzeitig mit der Ehenamensbestimmung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werden. Auch nach der Auflösung der Ehe oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft kann der/die verwitwete oder geschiedene Ehegattin/Ehegatte oder Partner/Partnerin von der Hinzufügung eines Begleitnamens Gebrauch machen, solange er/sie den Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen führt.

Die Erklärung kann einmalig widerrufen werden, eine erneute Hinzufügung ist dann nicht noch einmal möglich.

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen oder die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet und wurde ein Ehe-/Lebenspartnerschaftsname bestimmt, ist auch dann eine Erklärung über die Hinzufügung eines Begleitnamens möglich.

Voraussetzungen

  • Ein Ehe-/Lebenspartnerschaftsname wurde bereits bestimmt
    Die erklärende Person führt einen Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamen, der nur aus einem Namen besteht.
  • Erklärung zur Namensführung
    Die Erklärung kann nur von der Person abgegeben werden, deren Name nicht Ehe-/Lebenspartnerschaftsname geworden ist.
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt in der Regel im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
  • Es wurde ein Begleitname zum Ehenamen bestimmt
    Die erklärende Personn führt einen Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamen mit Begleitnamen (Doppelname)

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass
    Vorzulegen von der erklärenden Person.
  • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
    Die Ehe-/Lebenspartnerschafts-Namensführung muss aus der vorgelegten Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde hervorgehen.
  • Ggf. Bescheinigung über die Namensführung
    Geht die Ehenamensbestimmung/Lebenspartnerschaftsnamensführung nicht aus der Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde hervor, ist eine Bescheinigung über die Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamensführung erforderlich.
  • Ggf. Geburtsurkunde
    Diese ist vorzulegen, sofern die Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde.
  • ggf. beeidigter Dolmetscher
    Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.

Gebühren

Die Erklärung im Rahmen der Eheschließung bei gleichzeitiger Ehenamensbestimmung ist gebührenfrei.

  • 25,00 Euro: Namenserklärung
  • 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung

Hinweise zur Zuständigkeit

Wirksam wird die Namenserklärung bei Entgegennahme durch das deutsche Standesamt, bei welchem die Ehe geschlossen oder die Lebenspartnerschaft begründet wurde und welches das Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister führt. Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Bei Eheschließungen im Ausland ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.