Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen am Standort Standesamt Lichtenberg / Eheregister

Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Standesamt Lichtenberg / Eheregister
- Egon-Erwin-Kisch-Str. 106, 13059 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90296-3559
- E-Mail: Heiratsregister.standesamt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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09.00 - 12.30 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
10.00 - 13.30 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
-
14.00 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
Nahverkehr
- Bus
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- 154, 197, 256, 893, X54
- S-Bahn
-
- Hohenschönhausen: S75
- Tram
-
- M4, M17
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Es gibt einen Ehenamen, der nur aus einem Namen besteht.
- Die Erklärung kann nur von der Person abgegeben werden, deren Name nicht Ehename geworden ist.
-
Hinweise
Besteht der Geburtsname oder bisherige Name aus mehreren Namen, so kann nur ein Name hinzugefügt werden.
Eine Erklärung kann im Rahmen der Eheschließung abgegeben werden, ist aber auch jederzeit später möglich.
Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden; sie kann widerrufen werden.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
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Eheurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung - Reisepass oder Personalausweis
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Geburtsurkunde und Bescheinigung über die Namensführung
bei Eheschließung im Ausland -
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen. -
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
Namenserklärung 25,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei der Beurkundung der Eheschließung in Berlin, Eheschließungsstandesamt, in allen anderen Fällen, Wohnsitzstandesamt; bei Eheschließung und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin
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