Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Angleichung am Standort Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Gemäß BA Beschluss vom 19.03.2020 besteht ab dem 23.03.2020 bis auf Weiteres ein Notbetrieb gem. Pandemieplan im FB Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
Aktualisierung vom 26.10.2020
1. Offene Sprechstunde finden nicht mehr statt. Der Publikumsverkehr wird auf das absolut notwendige Minimum reduziert. Eine persönliche Vorsprache ist daher derzeit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
2. Vorrangig werden Bestattungsgenehmigungen erteilt, sowie Sterbefälle und Geburten beurkundet, sofern es die personellen Kapazitäten ermöglichen.
3. Urkunden in bereits beurkundeten Fällen können ausschließlich schriftlich beantragt werden.
4. Die Anmeldung einer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können ausschließlich schriftlich beantragt werden. (zur Kontaktaufnahme ist die Angabe der E-Mail und der Telefonnummer notwendig).
5. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind neben den Eheschließenden nur ein zwingend notwendiger Dolmetscher zugelassen.
6. Reservierungswünsche für Termine für Eheschließungen und für Termine für Namenserklärungen werden telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.
7. Nicht durchgeführt werden derzeit insbesondere folgende Dienstleistungen
- Vaterschaftsanerkennungen
- Erklärungen zur Änderung der Geschlechtsangabe
- Erklärungen zur Sortierung der Vornamen
- Nachbeurkundungsanträge für Geburten oder Eheschließungen im Ausland
- Namenserklärungen jeglicher Art
Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise des Standesamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin unter www.berlin.de/ba-ts/standesamt
Telefonische Erreichbarkeit
Montag - Freitag 9:00 - 13:00 Uhr
Abteilung - E-Mail - Telefon
Eheregister - standesamt-heirat@ba-ts.berlin.de - 030/90277 2372
Geburtenregister - standesamt-geburten@ba-ts.berlin.de - 030/90277 6300
Sterberegister - standesamt-sterbefaelle@ba-ts.berlin.de - 030/90277 6561
Urkundenstelle - standesamt-urkunden@ba-ts.berlin.de - 030/90277 2322
Holland
Leitung Standesamt
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang über Freiherr-vom-Stein-Str.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Angleichung
Entgegennahme einer Erklärung zur Namensangleichung von Vor- und Familiennamen an das deutsche Recht
Voraussetzungen
-
Erwerb des Namens nach ausländischem Recht
Die erklärende Person führt Namen oder Namensbestandteile, die dem deutschen Recht fremd sind und
- die erklärende Person besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder ist staatenlos oder heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling oder
- die erklärende Person hat eine ausländische Staatsangehörigkeit und ihr Name soll zum Ehenamen nach deutschem Recht bestimmt werden.
-
Erklärende / beteiligte Personen
Beide sorgeberechtigte Eltern bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, ist seine Anwesenheit erforderlich, weil es seine eigene Erklärung abgeben muss. Die Erklärung des Kindes bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
-
Hinweis
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
-
Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
Urkunden in fremder Sprache bedürfen einer amtlichen Übersetzung.
- Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
-
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen.
Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensangleichung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt, in dem die Beurkundung/Registrierung der Geburt erfolgt ist. Wird die Erklärung im Zusammenhang mit einer Erklärung zur Namensführung von Ehegatten abgegeben, das Standesamt, das das Eheregister führt. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
Erläuterung der Symbole
Eingang nur über Freiherr vom Stein Str.
Nahverkehr
S-Bahn S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 min Fußweg)
U-Bahn U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)
Bus Bus M46 Haltestelle Rathaus Schöneberg (behindertengerecht), 104 Haltestelle Rathaus Schöneberg; 106 Haltestelle Martin-Luther-Str. (mit Fußweg)
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