Gehwegüberfahrten - provisorisch
Die Gehwege sind in der Regel nicht geignet, schwere Lasten, wie sie z. B. durch Befahren mit Baufahrzeugen entstehen, zu tragen. In solchen Fällen ist der Gehweg z. B. durch eine bituminöse Tragschicht auf Folie oder Ölpapier (provisorische Gehwegüberfahrt) zu schützen. Die zuständige Behörde genehmigt (ggf. mit Auflagen und Bedingungen) die Erstellung solcher provisorischer Gehwegüberfahrten durch den Anlieger bzw. Bauunternehmer.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung")
Antrag des Anliegers bzw. Bauherren mit vermaßter Planskizze mit Angabe des Sondernutzungszeitraumes
Gebühren
- 100,00 bis 400,00 Euro Verwaltungsgebühr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann in dem jeweils zuständigem Bezirk in dem Straßen- und Grünflächenamt - Fachbereich Straßen oder Tiefbau - beantragt werden.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
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Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
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Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
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Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
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Bezirksamt Treptow-Köpenick