Gehwegüberfahrten (provisorisch) beantragen
Die Gehwege sind in der Regel nicht geeignet, schwere Lasten, wie sie zum Beispiel durch Befahren mit Baufahrzeugen entstehen, zu tragen. In solchen Fällen ist der Gehweg zum Beispiel durch eine bituminöse Tragschicht auf Folie oder Ölpapier (provisorische Gehwegüberfahrt) zu schützen. Die zuständige Behörde genehmigt (ggf. mit Auflagen und Bedingungen) die Erstellung solcher provisorischer Gehwegüberfahrten durch den Anlieger bzw. Bauunternehmer.
Provisorische Gehwegüberfahrten sind aus Gründen der Barrierefreiheit niveaugleich auszuführen.
Zum Schutz von unterirdischen Versorgungsanlagen besteht vor Baubeginn die Pflicht, sich über den vorhandenen Leitungsbestand (z.B. Gas, Wasser/Abwasser, Strom bzw. Telekommunikationsleitungen) in dem betroffenen Bereich zu erkundigen. Entsprechende Leitungsauskünfte gibt es direkt von den Telekommunikationsunternehmen bzw. den Versorgungsunternehmen oder unter über ein Leitungsauskunftsportal.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf provisorische Gehwegüberfahrt
(unter "Online-Abwicklung")
- Antrag des Anliegers bzw. Bauherren
- Die maximale Gesamtgrößer aller Anlagen beträgt 10 MB.
- vermaßte Planskizze mit Angabe des Sondernutzungszeitraumes
Gebühren
- 100,00 bis 400,00 Euro Verwaltungsgebühr
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann in dem jeweils zuständigem Bezirk in dem Straßen- und Grünflächenamt - Fachbereich Straßen oder Tiefbau - beantragt werden.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
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Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
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Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
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