Gehwegüberfahrten (provisorisch) beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      9:00 bis 12:00 Uhr
  • Dienstag

      9:00 bis 12:00 Uhr
  • Freitag

      9:00 bis 12:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

und nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Sie finden uns im Dienstgebäude "Webtower" in der 6. Etage.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Gehwegüberfahrten (provisorisch) beantragen

Die Gehwege sind in der Regel nicht geeignet, schwere Lasten, wie sie zum Beispiel durch Befahren mit Baufahrzeugen entstehen, zu tragen. In solchen Fällen ist der Gehweg zum Beispiel durch eine bituminöse Tragschicht auf Folie oder Ölpapier (provisorische Gehwegüberfahrt) zu schützen. Die zuständige Behörde genehmigt (ggf. mit Auflagen und Bedingungen) die Erstellung solcher provisorischer Gehwegüberfahrten durch den Anlieger bzw. Bauunternehmer.

Zum Schutz von unterirdischen Versorgungsanlagen besteht vor Baubeginn die Pflicht, sich über den vorhandenen Leitungsbestand (z.B. Gas, Wasser/Abwasser, Strom bzw. Telekommunikationsleitungen) in dem betroffenen Bereich zu erkundigen. Entsprechende Leitungsauskünfte gibt es direkt von den Telekommunikationsunternehmen bzw. den Versorgungsunternehmen oder unter über ein Leitungsauskunftsportal.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Provisorische Gehwegüberfahrten sind aus Gründen der Barrierefreiheit niveaugleich auszuführen.
  • Vor Baubeginn müssen Sie sich über den vorhandenen unterirdischen Leitungsbestand erkundigt haben.
  • Antragberechtigung
    Berechtigt sind Anlieger bzw. Bauherren oder deren Bevollmächtigte.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anlage einer provisorischen Gehwegüberfahrt
    Bitte stellen Sie den Antrag online.

    • Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten JPG, PNG, PDF bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 20 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Vermaßte Planskizze mit Angabe des Sondernutzungszeitraumes
  • Bei Vertretung: Vollmacht

Gebühren

100,00 bis 400,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann in dem jeweils zuständigem Bezirk beim Straßen- und Grünflächenamt beantragt werden.