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Betreuung - Anerkennung als Betreuungsverein beantragen am Standort Betreuungsvereine

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Öffnungszeiten

Keine Informationen verfügbar.

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Haupteingang auf Hausnummer 15

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Betreuung - Anerkennung als Betreuungsverein beantragen

Ein rechtsfähiger Verein, der die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt, wird als Betreuungsverein anerkannt.

Für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin. Die Betreuung kann durch ehrenamtliche oder Berufsbetreuer erfolgen.

In Berlin gibt es in allen Bezirken anerkannte Betreuungsvereine. Sie unterhalten Beratungsstellen vor Ort, unterstützen Ehrenamtliche bei der Betreuungsführung und bieten Fortbildungen sowie praktische Hilfen an. Zugleich übernehmen ihre Mitarbeiter/innen auch selbst Betreuungen. Die Betreuungsvereine arbeiten eng mit den Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten, ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen zusammen.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung als Betreuungsverein.
2. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
3. Im Ergebnis der Antragsprüfung wird ein Bescheid über die Anerkennung als Betreuungsverein ausgestellt.

Voraussetzungen

  • Sitz und Tätigkeitsbereich in Berlin
  • Betreuung von Personen aus dem Land Berlin
  • es werden mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgt
  • Gewährleistung für eine dauerhafte Tätigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
  • es werden fachlich geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt
    fachlich geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden beschäftigt, fortgebildet und sind Haftpflicht versichert
  • Betreuungsverein steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu Wohn- oder Unterbringungseinrichtungen der Betreuten
  • planmäßige Bemühung um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
  • es werden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigte beraten und fortgebildet
  • es wird planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert
  • es wird ein Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung als Betreuungsverein
    formols schriftlich per Post möglich
  • Konzeption
  • Vereinssatzung
  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bescheinigung vom Finanzamt für Körperschaften über Mildtätigkeit oder Gemeinnützigkeit
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 3 Monate