Personalausweis abholen
Sie haben die Ausstellung eines Personalausweises beantragt. Nach ca. 3-4 Wochen ist Ihr neuer Personalausweis fertig und kann abgeholt werden.
Verfahrensablauf
1. Überprüfen Sie online den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises. Sie können sich für eine Benachrichtigung mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren lassen und werden informiert, sobald Ihr Personalausweis zur Abholung bereit liegt.
2. Gehen Sie in das Bürgeramt, bei dem Sie Ihr Personalausweis beantragt haben. Die Abholung ist in allen Berliner Bürgerämtern auch ohne vorherige Terminbuchung möglich.
3. Mit dem Personalausweis erhalten Sie auch das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion (eID).
4. Sie können vor Ort sofort Ihre Online-Ausweisfunktion (eID) einsatzbereit machen.
Verfahrensablauf
1. Überprüfen Sie online den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises. Sie können sich für eine Benachrichtigung mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren lassen und werden informiert, sobald Ihr Personalausweis zur Abholung bereit liegt.
2. Gehen Sie in das Bürgeramt, bei dem Sie Ihr Personalausweis beantragt haben. Die Abholung ist in allen Berliner Bürgerämtern auch ohne vorherige Terminbuchung möglich.
3. Mit dem Personalausweis erhalten Sie auch das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion (eID).
4. Sie können vor Ort sofort Ihre Online-Ausweisfunktion (eID) einsatzbereit machen.
- Dafür bringen Sie den PIN-Brief (mit der Transport-PIN) mit, den Sie bei Antragstellung erhalten haben.
- Ersetzen Sie dann die Transport-PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN.
- Alternativ können Sie die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp) setzen.
Voraussetzungen
-
Bearbeitungsstatus online abfragen (optional)
- Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum ein und halten Sie die Seriennummer bereit, sofern Ihnen diese bei der Beantragung des Dokumentes mitgeteilt wurde.
- Um eine Abhol-Benachrichtigung zu erhalten, können Sie Ihre E-Mail-Adresse registrieren lassen.
-
Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Bitte holen Sie Ihren Personalausweis persönlich ab.
- Falls Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen.
- Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
Erforderliche Unterlagen
-
Alter Personalausweis (falls vorhanden)
Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis mit, falls Sie ihn noch haben. Sollte dieser in der Zwischenzeit in Verlust geraten sein, müssen Sie persönlich eine Verlustanzeige abgeben, um den neuen Ausweis zu erhalten. - PIN-Brief zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (eID) (optional)
-
Bei Vertretung: Vollmacht
Falls jemand anderes den Personalausweis für Sie abholt, geben Sie dieser Person bitte die „Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises“ mit. Andere Vollmachten können nicht anerkannt werden. Diese Person muss sich ebenfalls identifizieren.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 10 Minuten
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bitte holen Sie den Personalausweis dort ab, wo sie ihn beantragt haben.
Neu eingebürgerte Personen, die Ihren Personalausweis in der Sellerstraße beantragt haben, können Ihren Personalausweis am Standort "Bürgeramt Klosterstraße - Abholung von Dokumenten" abholen.