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Personalausweis abholen

Wenn Ihr neuer Personalausweis fertig ist, können Sie ihn bei uns nach ca. 4 Wochen abholen. Wenn Sie die Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand nutzen wollen, halten Sie bitte Ihre Seriennummer bereit. Dieses Schreiben mit der Seriennummer wurde nur nach Kundenwunsch bei der Beantragung des Dokumentes ausgehändigt.

Um Ihnen die Planung zur Abholung in Ihrem Bürgeramt zu erleichtern, können Sie den Bearbeitungsstatus im Internet einsehen. Sie können sich für eine Benachrichtigung mit Ihrer E-Mailadresse registrieren lassen. Sie werden informiert, sobald Ihr Personaldokument zur Abholung bereit liegt.

Um den Bearbeitungsstatus Ihres Personaldokumentes abzurufen, gehen Sie auf die Schaltfläche rechts "Dienstleistung online erledigen".
Sie erhalten dort die Information über den Bearbeitungsstatus Ihres Personaldokumentes.

Für Wohnungslose: Da Sie keine Meldeanschrift haben, wird der PIN-Brief zur Pass- und Ausweisstelle gesandt.

Für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: Sie haben bei Beantragung die Möglichkeit zu wählen, ob der Versand des PIN-Briefes an Ihre Anschrift im Ausland oder an die Pass- und Ausweisstelle (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) erfolgen soll.

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
    Bitte holen Sie Ihren Personalausweis persönlich ab. Falls Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen.
    • Achtung: Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie nur persönlich den Personalausweis abholen.
    • Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
  • ggf. Seriennummer
    Dieses Schreiben mit der Seriennummer wurde nur nach Kundenwunsch bei der Beantragung des Dokumentes ausgehändigt.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Bearbeitungsstatus online abfragen
    (unter "Online-Abwicklung")
    Sie benötigen die Seriennummer, wenn Sie eine Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand machen möchten.
  • Falls vorhanden: Ihr alter Personalausweis
    Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis mit, falls Sie ihn noch haben. Sollte dieser in der Zwischenzeit in Verlust geraten sein, müssen Sie persönlich eine Verlustanzeige abgeben, um den neuen Ausweis zu erhalten.
  • Bei Vertretung: Vollmacht
    Falls jemand anderes den Personalausweis für Sie abholt, geben Sie dieser Person bitte die „Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises“ mit. Andere Vollmachten können nicht anerkannt werden. Diese Person muss sich ebenfalls identifizieren.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 10 Minuten

Zuständige Behörden

die Behörde, bei der Sie den Personalausweis beantragt haben

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)