Personalausweis abholen am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau - Abholung von Dokumenten

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgeramt Rathaus Spandau - Abholung von Dokumenten
- Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-2828
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Aus aktuellem Anlass erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Begrenzen Sie bitte, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Begrenzen Sie bitte, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
0.7km
S Stresow
- S3
- S9
-
0.2km
S Spandau Bhf
- U-Bahn
-
-
0.1km
S+U Rathaus Spandau
- U7
-
0.6km
U Altstadt Spandau
- U7
-
0.1km
S+U Rathaus Spandau
- Bus
-
-
0km
S+U Rathaus Spandau
- 130
- 135
- 237
- 638
- M32
- 134
- 136
- M36
- N30
- N34
- M45
- 337
- 671
- N7
- RB21
- RE4
- X33
- X37
- 137
- M37
-
0.2km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M45
- X37
- M32
- 134
- 135
- 137
- 638
- M36
- M37
- N34
-
0.3km
Elsflether Weg
- X37
- M32
-
0km
S+U Rathaus Spandau
- Regionalbahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- RB10
- RB14
- RE2
- RE6
- RE8
- RB21
- RE4
-
0.2km
S Spandau Bhf
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Spandaus wird empfohlen.Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Meldebescheinigung ( keine Anmeldung einer Wohnung! )
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Bewohnerparkausweis
⦁ Führungszeugnis
⦁ Gewerbezentralregisterauszug
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
⦁ Verlust des Personalausweises/Reisepass melden (Verlustanzeige)
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit Lastschrift per girocard (ehemals EC-Karte) mit Unterschrift bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Personalausweis abholen
Wenn Ihr neuer Personalausweis fertig ist, können Sie ihn nach ca. 4 Wochen abholen.
Um Ihnen die Planung zur Abholung in Ihrem Bürgeramt zu erleichtern, können Sie den Bearbeitungsstatus im Internet einsehen. Sie können sich für eine Benachrichtigung mit Ihrer E-Mailadresse registrieren lassen. Sie werden informiert, sobald Ihr Personaldokument zur Abholung bereit liegt.
Für Wohnungslose: Da Sie keine Meldeanschrift haben, wird der PIN-Brief zur Pass- und Ausweisstelle gesandt.
Für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: Sie haben bei Beantragung die Möglichkeit zu wählen, ob der Versand des PIN-Briefes an Ihre Anschrift im Ausland oder an die Pass- und Ausweisstelle (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) erfolgen soll.
Um Ihnen die Planung zur Abholung in Ihrem Bürgeramt zu erleichtern, können Sie den Bearbeitungsstatus im Internet einsehen. Sie können sich für eine Benachrichtigung mit Ihrer E-Mailadresse registrieren lassen. Sie werden informiert, sobald Ihr Personaldokument zur Abholung bereit liegt.
Für Wohnungslose: Da Sie keine Meldeanschrift haben, wird der PIN-Brief zur Pass- und Ausweisstelle gesandt.
Für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: Sie haben bei Beantragung die Möglichkeit zu wählen, ob der Versand des PIN-Briefes an Ihre Anschrift im Ausland oder an die Pass- und Ausweisstelle (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) erfolgen soll.
Voraussetzungen
-
Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Bitte holen Sie Ihren Personalausweis persönlich ab. Falls Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen.
- Achtung: Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie nur persönlich den Personalausweis abholen.
- Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
-
ggf. Seriennummer
Dieses Schreiben mit der Seriennummer wurde nur nach Kundenwunsch bei der Beantragung des Dokumentes ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
-
ggf. Bearbeitungsstatus online abfragen
(unter "Online-Abwicklung")
Sie benötigen die Seriennummer, wenn Sie eine Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand machen möchten. -
Falls vorhanden: Ihr alter Personalausweis
Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis mit, falls Sie ihn noch haben. Sollte dieser in der Zwischenzeit in Verlust geraten sein, müssen Sie persönlich eine Verlustanzeige abgeben, um den neuen Ausweis zu erhalten. -
Bei Vertretung: Vollmacht
Falls jemand anderes den Personalausweis für Sie abholt, geben Sie dieser Person bitte die „Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises“ mit. Andere Vollmachten können nicht anerkannt werden. Diese Person muss sich ebenfalls identifizieren.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 10 Minuten