Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit verlängern

Eine Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit kann verlängert werden, wenn die Tätigkeit erfolgreich ist und dauerhaft ein hinreichendes Einkommen erwirtschaftet.

Hinweis: Wenn Sie selbstständig tätig sind, können Sie nach 3 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Wenn Sie freiberuflich tätig sind, können Sie die Niederlassungserlaubnis frühestens nach 5 Jahren bekommen. Nähere Informationen finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.


Verfahrensablauf

1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis für selbstständig oder freiberuflich tätige Personen“
  • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
  • Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
  • Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
  • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn die Aufenthaltserlaubnis am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
  • Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken das PDF auch nach Möglichkeit aus.
2. Nachdem Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis für selbstständig oder freiberuflich tätige Personen“ gestellt haben, wird das Landesamt für Einwanderung (LEA) den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Soweit nötig, fordert das LEA noch weitere Unterlagen an.

3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nach § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
    Der Antrag zur Verlängerung kann frühestens 4 Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.
  • Ihr Lebensunterhalt wird aus Ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit dauerhaft hinreichend gesichert
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Seit 01.07.2025 gilt:
    Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres
    • entweder über eine monatliche Rente von 1.612,53 Euro (für mindestens 12 Jahre)
    • oder ein Vermögen von 232.204,00 Euro verfügen können.
    Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
    Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen und Sri Lanka.
  • Ausreichende Krankenversicherung
    Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung. Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt.
  • Kein Ausweisungsinteresse
    • Schon Geldstrafen oder ein laufendes Ermittlungsverfahren können die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hindern.
    • Es geht von Ihnen keine Gefährdung für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.
    • Sie sind zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt, rufen nicht öffentlich zur Gewaltanwendung auf und drohen auch nicht damit.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Ein Zweit- oder Nebenwohnsitz in Berlin ist nicht ausreichend.
  • Aktuelle E-Mail-Adresse
    Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • PayPal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
    • ausschließlich online möglich
    • Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn die Aufenthaltserlaubnis am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
    • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
  • Kopie Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis
  • Passkopien (in Farbe)
  • Unternehmer und Selbstständige (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1, Abs. 2a oder Abs. 2b AufenthG): Formular "Prüfungsbericht"
    • Der ausgefüllte Prüfungsbericht muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einen Rechtsanwalt mit einschlägiger Berufserfahrung (z.B. als Fachanwalt für Steuerrecht) erstellt sein.
    • Er sollte grundsätzlich mit einem Rundstempel versehen sein.
    • Zusammen mit den im Prüfungsbericht genannten Unterlagen
  • Freiberufler (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 5 AufenthG): Nachweise zum Lebensunterhalt (im Original)
    Freiberuflich Tätige müssen keinen Prüfungsbericht vorlegen. Für den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts werden folgende Unterlagen benötigt:
    • letzter Steuerbescheid und Netto-Gewinn-Ermittlung eines Steuerberaters,
    • Kontoauszüge der letzten 6 Monate, die einen regelmäßigen Mittelzufluss aus der freiberuflichen Tätigkeit belegen,
    • Abrechnungen, z.B. mit Galeristen und Auktionshäusern und
    • Nachweis über zukünftige Aufträge
  • Nachweise über sonstige regelmäßige Einkünfte
    zum Beispiel eigenes Vermögen oder Unterhalt
  • Wenn Sie selbstständig tätig sind: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Wenn für Ihren freien Beruf eine Pflicht zur Registrierung bei einer Standeskammer besteht: Kammereintrag
  • Wenn Sie freiberuflich tätig sind: Nachweis der Anmeldung als Freiberufler bei dem zuständigen Finanzamt
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung mit Angabe des zu zahlenden Beitrages oder Nachweis über Anmeldung bei der Künstlersozialkasse
    • bei einer privaten Krankenversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung nach § 257 Abs. 2a SGB V. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit brauchen.
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum (im Original)
  • Wohnkosten (im Original)
    Nachweise über die monatlichen Mietkosten (aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie; jeweils im Original.

Gebühren

  • 13,00 Euro: anteilige Bearbeitungsgebühr
  • 49,00 Euro: bei Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
  • 93,00 Euro: bei Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
  • 22,80 Euro: für türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: für türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 6,00 Euro (zusätzlich): für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Eine Aufenthaltserlaubnis als Etikett kann direkt vor Ort bei der Vorsprache mit Termin ausgestellt werden.
Bei Ausstellung als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) dauert es 4-6 Wochen, bis dieser abgeholt werden kann.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig