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Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU auf einen neuen Pass übertragen am Standort Bürgeramt Wasserstadt

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Aus aktuellem Anlass erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.

Begrenzen Sie bitte, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Spandaus wird empfohlen.

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Meldebescheinigung ( keine Anmeldung einer Wohnung! )
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Bewohnerparkausweis
⦁ Führungszeugnis
⦁ Gewerbezentralregisterauszug
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
⦁ Verlust des Personalausweises/Reisepass melden (Verlustanzeige)

Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.

Selbstbedienungsterminal für Pass- und Ausweisdokumente (SST)

  • Das Bürgeramt Wasserstadt bietet den Service des SST an. Vor Ort können biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Führerscheine (außer für Internationale Führerscheine) und dem elektronischen Aufenthaltstitel sowie Fingerabdrücke und die Unterschrift geleistet werden. Die Nutzungsgebühr für die Erstellung eines digitalen Fotos beträgt 4,17 Euro.
  • Das Foto kann nicht zur weiteren Verwendung ausgehändigt oder digital übermittelt werden.
  • Das SST kann u.U. einen Fotografen nicht ersetzen (bspw. bei körperlichen Einschränkungen, notwendigen Belichtungen, bei Reflexionen).
  • Die Mindestgröße beträgt 135 cm.

Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU auf einen neuen Pass übertragen

Sie besitzen eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und haben einen neuen Pass bekommen?
Dann sollten Sie sich Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel neu ausstellen ("übertragen") lassen. Denn dieser verweist noch auf den alten Pass.

Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor der unbefristete Aufenthaltstitel übertragen wurde
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.

Voraussetzungen

  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    Übertragungen werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung
    grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Übertragung in einem Bürgeramt
    Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt den Übertrag vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
    • Sie besitzen den abgelaufenen Pass.
    • Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel wurde durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen.
    • Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht mehr als 12 Monate).
    • Sie waren nicht länger als 6 Monate durchgehend im Ausland (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht länger als 12 Monate außerhalb der EU).
  • Übertragung im Landesamt für Einwanderung
    Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor (z.B. alter Pass ist nicht mehr vorhanden, der Aufenthaltstitel wurde nicht durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt), ist das Landesamt für Einwanderung für die Übertragung zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr neuer Pass
  • Ihr alter Pass
    Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit.
  • Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel
    • Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zusammen mit dem Zusatzblatt oder
    • Ihr alter Pass mit dem eingeklebten Aufenthaltstitel
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund

Gebühren

  • 67,00 Euro: Volljährige
  • 33,50 Euro: Minderjährige
Türkische Staatsangehörige
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Gebührenfrei in folgenden Fällen:
  • bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") oder XII (Sozialhilfe / Grundsicherung) oder nach Asylbewerberleistungsgesetz;
  • für Resettlement-Flüchtlinge im Sinne des § 23 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG);
  • für Asylberechtigte
  • für Ausländer, die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigter genießen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 4 bis 5 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie haben Ihren alten Pass mit dem unbefristeten Aufenthaltstitel noch;
  • Ihr Aufenthaltstitel wurde in Berlin ausgestellt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen;
  • Ihr alter Pass ist vollständig;
  • Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht mehr als 12 Monate);
  • Sie waren nicht länger als 6 Monate durchgehend im Ausland (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht länger als 12 Monate außerhalb der EU).
In allen anderen Fällen: Landesamt für Einwanderung.