Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU neu ausstellen lassen am Standort Bürgeramt Helle Mitte

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07:30 - 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

  • Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Ab sofort bieten wir ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Folgende Dienstleistungen können Sie ohne Termin hier an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
weiter zur Übersicht aller Dienstleistungen ohne Termin...

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal

  • Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt

  • Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.

  • Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache

  • Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie Ihre Vorgangsnummer bereit und nehmen im Wartebereich Platz. Sie werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Eingang: Kurt-Weill-Gasse 6

Sonstige Hinweise zum Standort

  • An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.
  • Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.
  • Ergänzender Hinweis zur Zahlungsmöglichkeit: in diesem Standort ist eine Zahlung nur mit EC-Karte, Kreditkarte (außer American Express) und Barzahlung möglich.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU neu ausstellen lassen

Sie besitzen als unbefristeten Aufenthaltstitel eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU? Dann sollten Sie sich Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel in den folgenden Fällen neu ausstellen lassen:

a) Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel wurde noch als Etikett in Ihren alten Pass eingeklebt und Sie haben einen neuen Pass bekommen.
b) Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel wurde als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt, enthält Angaben zu Ihrem alten Pass und Sie haben einen neuen Pass bekommen. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise im Dokument „Wann sollte ein unbefristeter Aufenthaltstitel neu ausgestellt werden?“ (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
c) Auf Ihrem eAT stehen keine Angaben zum Pass, aber die Gültigkeit der eAT-Karte ist abgelaufen.

Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor der unbefristete Aufenthaltstitel neu ausgestellt wurde:

Zu a und b) Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
  • Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.
Zu c) Die Wiedereinreise nach Deutschland ist möglich, auch wenn die Gültigkeit der eAT-Karte abgelaufen ist.

Verfahrensablauf
  1. Lassen Sie sich Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel neu ausstellen. Das können Sie ausschließlich mit Termin vor Ort machen.
  2. Das Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt werden oder vorab in einem der Fotostudios / Drogeriemärkten, die es auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörden übermitteln können.
  3. Vor Ort erhalten Sie den PIN-Brief zur Aktivierung Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID).
  4. Der unbefristete Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) von der Bundesdruckerei hergestellt.
  5. Holen Sie Ihren fertigen eAT und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion (eID) bei der Behörde ab, bei der die Neuausstellung veranlasst wurde.
  6. Wenn Sie im Bürgeramt den Direktversand für den eAT gewählt haben, dann erhalten Sie eine E-Mail von der Deutschen Post mit dem voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird nur Ihnen persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz übergeben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Sie müssen sich mit Ihrem gültigen Pass ausweisen. Das Sperrkennwort wird ebenfalls zugestellt.
  7. Setzen Sie mit Hilfe des PIN-Briefs Ihre persönliche PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID).

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU)
  • entweder: Sie haben einen neuen Pass bekommen und Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel wurde noch als Etikett in Ihren alten Pass eingeklebt
  • oder: Sie haben einen neuen Pass bekommen und Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) verweist noch auf den alten Pass
  • oder: Die Karte Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist abgelaufen
    Die Karte eines eAT ist maximal 10 Jahre gültig. Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel ist trotzdem weiterhin gültig.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    Neuausstellungen von unbefristeten Aufenthaltstiteln werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen.
  • Neuausstellung in einem Bürgeramt
    Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt die Neuausstellung vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
    • Sie besitzen den unbefristeten Aufenthaltstitel.
    • Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel wurde durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt neu ausgestellt.
    • Wenn die Neuausstellung wegen eines neuen Passes notwendig ist: Sie besitzen den abgelaufenen Pass. Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht mehr als 12 Monate).
    • Sie waren nicht länger als 6 Monate durchgehend im Ausland (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht länger als 12 Monate außerhalb der EU).
  • Neuausstellung im Landesamt für Einwanderung
    Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Neuausstellung durch das Bürgeramt nicht vor, ist das Landesamt für Einwanderung zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Neuausstellung eines unbefristeten Aufenthaltstitels
    Sie können die Neuausstellung nur mit Termin und persönlich vor Ort vornehmen lassen.
  • Ihr aktueller Pass
  • Wenn die Neuausstellung wegen eines neuen Passes notwendig ist: Ihr alter Pass
  • Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit.
  • Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel
    • Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zusammen mit dem Zusatzblatt oder
    • Ihr alter Pass mit dem eingeklebten Aufenthaltstitel
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
    Seit dem 01.05.2025 gilt: Biometrische Passfotos dürfen grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden digital erstellt werden oder in Fotostudios / Drogeriemärkten, die es auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörden übermitteln können.

Gebühren

  • 67,00 Euro: Für Volljährige
  • 33,50 Euro: Für Minderjährige
  • 22,80 Euro: Für Türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: Für Türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • keine Gebühren: Bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") oder XII (Sozialhilfe / Grundsicherung) oder nach Asylbewerberleistungsgesetz, für Resettlement-Flüchtlinge (im Sinne des § 23 Absatz 4 Satz 1 AufenthG), für Asylberechtigte, für Ausländer, die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigter genießen
  • 6,00 Euro zusätzlich: Für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort
  • 15,00 Euro zusätzlich: Für den Direktversand des unbefristeten Aufenthaltstitels zu Ihnen nach Hause

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 3-4 Wochen, bis die Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist.

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Bürgeramt: Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn dafür die im Abschnitt "Voraussetzungen" genannten Bedingungen erfüllt sind.
  • Landesamt für Einwanderung: Das LEA ist in allen anderen Fällen zuständig.